Apple erwirkt in Deutschland Verkaufsverbot für Motorola-Smartphones

Das Landgericht München hat auf Antrag von Apple eine einstweilige Verfügung gegen Motorola erlassen. Sie betrifft zahlreiche Smartphones des Handyherstellers, die nach Ansicht des Richters Peter Guntz gegen Apples Slide-to-Unlock-Patent EP1964022 verstoßen. Der Patentexperte Florian Müller hatte in seinem Blog FOSS Patents als erstes über das Urteil berichtet.

Allerdings müsse Apple das Verkaufsverbot auf „eigenes Risiko“ durchsetzen und vorab eine Bürgschaft hinterlegen, heißt es dort. Damit sollen mögliche Schadensersatzansprüche seitens Motorola gedeckt werden, falls eine höhere Instanz Guntz‘ Entscheidung aufhebt.

Müller zufolge wurde in München über drei verschiedene Ausführungen der Slide-to-Unlock-Geste verhandelt. Bei zweien, die Motorola in seine Smartphones implementiert hat, war Apple erfolgreich. Bei einer Dritten, die das Xoom-Tablet nutzt, entschied das Gericht zugunsten Motorolas.

„Apple macht Ansprüche aus demselben Patent gegen Samsung in Mannheim geltend, und es kann jederzeit Klagen gegen weitere Hersteller von Android-Geräten einreichen“, so Müller weiter. „Das heutige Urteil ist für Google und Android eine sehr schlechte Nachricht.“

Wie die BBC berichtet, hat Motorola inzwischen angekündigt, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Darüber hinaus teilte ein Sprecher des Unternehmens mit: „Motorola hat ein neues Design für diese Funktion eingeführt. Von daher erwarten wir keine Auswirkungen auf aktuelle Lieferungen oder künftige Verkäufe.“

Der Rechtsstreit zwischen Motorola und Apple dauert seit Herbst 2010 an. Beide Firmen werfen sich gegenseitig Patentverletzungen vor. Zuletzt hatte ein Gericht in Deutschland ein Verkaufsverbot gegen iPhone 4, iPhone 3G S, iPhone 3G sowie alle UMTS-Modelle des iPad verhängt und kurz darauf zumindest vorerst wieder aufgehoben.

ZDNet.de Redaktion

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