Apple erhält Patent für App-Nutzung während eines Anrufs

Apple hat ein Schutzrecht für eine Lösung zugesprochen bekommen, die es „App-Switching“ nennt. Es beschreibt, wie sich Smartphone-Apps auch während eines Anrufs nutzen lassen. Das US-Patent 8.082.523 trägt den Titel „Tragbares elektronisches Gerät mit einer Benutzeroberfläche, die das Wechseln zwischen Apps unterstützt“.


Apples Patent macht es der Konkurrenz praktisch unmöglich, eine ähnliche Lösung zu entwickeln (Screenshot: ZDNet).

Zwar scheint das Schutzrecht sehr spezifisch, deckt aber einen großen Bereich ab. Es beschreibt etwa, wie ein Gerät mit Touchscreen zunächst während eines aktiven Anrufs die Benutzeroberfläche anzeigt, das Aktivieren eines Menüsymbols oder Buttons erkennt und darauf reagiert. Zudem geht es darauf ein, wie das Telefonat gehalten werden kann und wie sich das Gerät währenddessen mit Fingergesten steuern lässt.

Letztlich hat sich Apple den gesamten Prozess schützen lassen, wie man zwischen einem Anruf und einer App hin und her wechseln kann. Interessanter ist aber, dass das Patent Konkurrenten im Grunde unmöglich macht, eine ähnliche Methode zu entwickeln, ohne es zu verletzen. Sie haben höchstens die Option, eine unelegante Alternativlösung zu finden.

Es gehört zur gängigen Praxis von Apple, sich Techniken zu sichern, die möglichst weite Bereiche abdecken – zum Teil wohl auch, um die Konkurrenz auf Abstand zu halten. Mitte November hatte es etwa ein Schutzrecht für ortsbasierte Informationsdienste zugesprochen bekommen. Dieses beschreibt ein „standortbasiertes Informationssystem, das ein Ortungssystem wie das zivile Global Positioning System (GPS) von Navstar in Kombination mit einem Netzwerk nutzt“.

Ein Patent auf die „Slide to Unlock“-Geste von iPhone und iPad hatte Apple schon Ende Oktober erhalten. Die Entsperrgeste findet sich in ähnlicher Form etwa in Googles Mobilbetriebssystem Android und Microsofts Windows Phone. Da das Patent schon 2005 beantragt wurde, könnte theoretisch jedes bisher verkaufte Android-Gerät dagegen verstoßen.

ZDNet.de Redaktion

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