Die britische Press Complaints Commission (PCC) hat entschieden, dass Twitter-Nachrichten Gemeingut sind. Eine Frau hatte Beschwerde eingelegt, deren Twitter-Nachrichten auszugsweise in den Zeitungen Daily Mail und The Independent on Sunday veröffentlicht worden waren.
Als Grund für ihre Beschwerden gegen die beiden Zeitungen gab Sarah Baskerville an, ihre Tweets seien privat gewesen. Sie habe „begründeterweise annehmen“ können, dass nur ihre rund 700 Follower ihre Nachrichten lesen. Baskerville ist Angestellte des britischen Verkehrsministeriums und hatte sich per Twitter unter anderem über ihren Job beschwert.
Baskerville schrieb unter ihrem Klarnamen und hatte den Zugriff auf ihre Twitter-Nachrichten nicht eingeschränkt, weshalb sie jederzeit öffentlich einsehbar waren. Die PCC ordnete sie deshalb dem öffentlichen Bereich zu. Da sich Postings auch leicht per Retweet weiterleiten ließen, sei zudem davon auszugehen, dass mehr Menschen als die eigenen Follower die Nachrichten lesen. „Es war klar, dass das potenzielle Publikum für die Informationen weitaus größer war als die 700 Leute, die der Beschwerdeführerin direkt folgten“, heißt es in einer Stellungnahme der PCC.
In ihre Entscheidung bezog die Kommission auch die Natur der Informationen ein. Sie hätten sich direkt auf Baskervilles Berufsleben im Öffentlichen Dienst bezogen. Sie hatte etwa einen Fortbildungsleiter als „übergeschnappt“ bezeichnet, sich darüber ausgelassen, dass sie mit einem „Wein-induzierten Kater“ zu kämpfen hätte oder dass sie müde sei und deshalb „viel lieber nach Hause gehen“ würde. Der Independent hatte zusätzlich zu diesen Kommentaren auch ein Foto von Baskervilles Flickr-Seite sowie Passagen aus ihrem Blog veröffentlicht, was die PCC ebenfalls nicht als „ungerechtfertigten Eingriff“ in ihre Privatsphäre bewertete.
Stephen Abell, Direktor der PCC, unterstrich die Relevanz des Urteils. „Je mehr Menschen soziale Medien nutzen, desto häufiger wird die Kommission darum gebeten, zu beurteilen, was legitimerweise private Informationen sind.“ Im vorliegenden Fall habe die erneute Veröffentlichung nicht zu einer Verletzung der Privatsphäre geführt, obwohl die Informationen ursprünglich für ein kleineres Publikum gedacht gewesen seien. Die PCC wies daher sowohl die Beschwerde gegen die Daily Mail als auch gegen den Independent on Sunday ab.
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