US-Regierung beschlagnahmt Domains von Urheberrechtssündern


Die US-Regierung geht gegen Websites vor, die der Verbreitung kopiergeschützter Musik und dem Verkauf gefälschter Waren dienen (Screenshot: ZDNet).

Die US-Regierung hat die Domains zahlreicher Websites beschlagnahmt, über die illegal kopierte Musik und Filme verbreitet oder gefälschte Waren verkauft worden sein sollen. Die Aktion, die unter der Leitung des Department of Homeland Security stand, betrifft einem Bericht von TorrentFreak zufolge mehr als 70 Websites, darunter Torrent-Finder.com, 2009jerseys.com und Dvdcollects.com.

Besucher dieser Websites sehen nur noch eine Nachricht, wonach die Schließung auf Beschluss eines US-Bezirksgerichts erfolgte. „Meine Domain wurde ohne vorherige Klage oder einen Hinweis eines Gerichts beschlagnahmt“, sagte der Betreiber von Torrent-Finder gegenüber TorrentFreak. Vertreter des US-Heimatschutzministeriums standen für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung.

Anfang des Monats hatte ein Ausschuss des US-Senats einstimmig einen kontrovers diskutierten Gesetzentwurf beschlossen, der es der Regierung ermöglicht, gegen Websites vorzugehen, die beispielsweise Software- und Produktpiraterie unterstützen. Der Combating Online Infringement and Counterfeits Act (COICA) erlaubt den Behörden, Domains zu beschlagnahmen, die keinem anderen erkennbaren Zweck dienen, als illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu verbreiten.

Der Gesetzentwurf wurde von Dutzenden Firmen und Verbänden wie Activision, NBC Universal, Viacom, der Motion Picture Association of America und der Recording Industry Association of America unterstützt. Kritik hingegen kam unter anderem von Bürgerrechtlern, die in dem Gesetz eine Gefahr für legitime Websites und die Meinungsfreiheit sehen.

Der weltweite Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet verschärft sich: In Schweden hat ein Berufungsgericht die im April ergangenen Schuldsprüche gegen die Betreiber der Torrent-Site The Pirate Bay bestätigt. Im Oktober hatte Lime Wire auf Anordnung eines Gerichts alle Aktivitäten als Tauschbörse einstellen müssen.

ZDNet.de Redaktion

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