Bildschirmmaske nicht als Computerprogramm geschützt

Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hatte ein Anbieter von IT-Lösungen wegen der Verletzung von Urheber- und Wettbewerbsrechten gegen einen Wettbewerber geklagt. Der Kläger entwickelte eine Software für die Reise- und Tourismusbranche, die sich im Laufe der Zeit als marktführend erwies. Der Beklagte entwickelte eine eigene Software, die in einer eigenständigen Buchungsmaske integriert und in einer unterschiedlichen Programmiersprache verfasst war.

Der Kläger war der Auffassung, dass es eine Vielzahl von Übereinstimmungen zwischen den Programmen gab. Er vertrat die Auffassung, dass die Software als Computerprogramm urheberrechtlichen Schutz genieße. Jedenfalls handle es sich um ein schutzfähiges Werk in Form einer technisch-wissenschaftlichen Darstellung. Daher forderte sie vom Wettbewerber Unterlassung.

Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe wiesen die Klage jedoch ab (Aktenzeichen 6 U 46/09). Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Bildschirmmaske nicht als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt sei. Im verhandelten Fall handle es sich bei der Bildschirmmaske nicht um ein Computerprogramm, sondern um das Ergebnis eines Computerprogramms. Es stelle daher lediglich eine Ausdrucksform eines Programms dar, was sich daran zeige, dass eine identische Bildschirmoberfläche durch verschiedene Programme erzeugt werden könne.

Die Bildschirmmaske genieße auch keinen urheberrechtlichen Schutz, da hier nicht die grafische Gestaltung im Vordergrund stehe. Dies wäre aber für die Schutzfähigkeit unter diesem Aspekt notwendig gewesen.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

AMD steigert Umsatz und Gewinn im ersten Quartal

Server-CPUs und Server-GPUs legen deutlich zu. Das Gaming-Segment schwächelt indes.

3 Stunden ago

Google stopft schwerwiegende Sicherheitslöcher in Chrome 124

Zwei Use-after-free-Bugs stecken in Picture In Picture und der WebGPU-Implementierung Dawn. Betroffen sind Chrome für…

2 Tagen ago

Studie: 91 Prozent der Ransomware-Opfer zahlen Lösegeld

Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…

2 Tagen ago

DMA: EU stuft auch Apples iPadOS als Gatekeeper ein

Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…

2 Tagen ago

Chips bescheren Samsung deutlichen Gewinnzuwachs

Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…

2 Tagen ago

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

3 Tagen ago