Beim „Handelsabkommen“ Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) geht es nicht um Quotenregelungen für den zollfreien Warenaustausch, sondern um Methoden, wie man das derzeit bestehende Urheberrecht durchsetzen kann. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass dabei Bürgerrechte eingeschränkt oder ganz aufgehoben werden sollen.

Bei den teilnehmenden Staaten handelt es sich um die USA, Kanada Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die 27 Mitgliedsstaaten der europäischen Union. Die Verhandlungen sind 2007 aufgenommen worden. Die EU beteiligt sich seit April 2008.

Im einem Fact Sheet (PDF) der EU-Kommission vom November 2008 heißt es: „Das EU-Parlament wird fortlaufend informiert und am Prozess beteiligt“. Wirklich beteiligt wurde das EU-Parlament aber nicht und auch der Informationsfluss an die Parlamentarier wurde im Herbst 2009 schlagartig beendet, da die Verhandlungsteilnehmer zu diesem Zeitpunkt eine Geheimhaltungsvereinbarung (englisch: non-disclosure agreement, NDA) beschlossen.

Dass man nicht einmal mehr das europäische Parlament informieren wollte, erklärt sich aus einem brisanten Vorschlag der USA (PDF), der unter anderem eine Three-Strikes-Regelung mit Internetverbot für Wiederholungstäter vorsieht. Wie nicht anders zu erwarten war, ist das Dokument trotz NDA ins Internet gelangt.

Im einzelnen sieht die Regelung vor, dass Zugangsprovider in die Haftung für illegale Inhalte genommen werden sollen, die von Anwendern übertragen werden. Dieser Haftung können sich die Provider nur entziehen, wenn sie ihre Nutzer permanent überwachen und bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen den Internetzugang kappen.

Der US-Vorschlag schreibt eine Three-Strikes-Gesetzgebung nicht explizit vor, sondern macht den Teilnehmerstaaten die Vorgabe, einen Zugangsprovider von seiner Haftung zu befreien, wenn er „seine Dienste überwacht und nachweislich nach Anhaltspunkten sucht, die auf Urheberrechtsverletzungen hinweisen“.

Sofern der Provider fündig wird, muss er glaubwürdige „Richtlinien“ anwenden, die die entdeckten Verstöße in Zukunft unterbinden. Als konkretes Beispiel für eine solche Richtlinie führt das Dokument eine Zugangssperre zum Internet für Wiederholungstäter an.

Page: 1 2 3 4 5

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Recall: Microsoft stellt KI-gestützte Timeline für Windows vor

Recall hilft beim Auffinden von beliebigen Dateien und Inhalten. Die neue Funktion führt Microsoft zusammen…

5 Stunden ago

Windows 10 und 11: Microsoft behebt Problem mit VPN-Verbindungen

Es tritt auch unter Windows Server auf. Seit Installation der April-Patches treten Fehlermeldungen bei VPN-Verbindungen…

12 Stunden ago

Portfoliomanagement Alfabet öffnet sich für neue Nutzer

Das neue Release soll es allen Mitarbeitenden möglich machen, zur Ausgestaltung der IT beizutragen.

15 Stunden ago

Gefahren im Foxit PDF-Reader

Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.

4 Tagen ago

Bitdefender entdeckt Sicherheitslücken in Überwachungskameras

Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.

4 Tagen ago

Top-Malware in Deutschland: CloudEye zurück an der Spitze

Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…

4 Tagen ago