Französisches Verfassungsgericht kippt Gesetz gegen Filesharer

Das Conseil Constitutionnel, das französische Verfassungsgericht, hat die vom Parlament im Mai verabschiedeten Zwangsmaßnahmen gegen illegale Filesharer im Wesentlichen abgelehnt. Es bemängelte insbesondere, dass die geplante Sperrung des Internetzugangs durch eine Behörde ohne gerichtliche Entscheidung gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstoße, der die freie Meinungsäußerung und die freie Kommunikation fordert.

Diesen Punkt hatten auch die Kritiker des Gesetzes bisher am schärfsten angegriffen. Christine Albanel, Ministerin für Kultur und Kommunikation, bekräftigte jedoch umgehend, man werde den Gesetzestext „vervollständigen“ und am „Kampf für das Urheberrecht“ festhalten.

Albanel hatte den in der französischen Öffentlichkeit heftig diskutierten Gesetzentwurf wiederholt mit dem Argument verteidigt, es gehe weniger um die Einschränkung der Freiheit als vielmehr um die erzieherische Wirkung. Sie versicherte, dass nur völlig unbelehrbare Raubkopierer eine befristete Internetsperre riskierten.

Die französische Nationalversammlung und der französische Senat hatten im Mai für die Annahme eines Gesetzentwurfs zum Thema Urheberrecht und Internet gestimmt. Er schuf die Grundlage für die Einrichtung einer „Haute Autorité pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet“ (kurz: Hadopi). Auftrag dieser Behörde sollte es sein, Raubkopierer in einem mehrstufigen Verfahren mit zwei E-Mails und einem Einschreiben über etwaige Urheberrechtsverletzungen zu belehren. Nach einer dritten Zuwiderhandlung war vorgesehen, Verwarnten eine Netzsperre von bis zu einem Jahr aufzuerlegen.

Unklar war von Anfang an, wie eine Sperre technisch durchgesetzt werden soll, etwa wenn sich mehrere Personen einen Internetzugang teilen, wie es in Firmen oder Bildungseinrichtungen üblich ist. Außerdem waren Zweifel geäußert worden, ob sich das Gesetz und die damit geschaffene Behörde auf lange Sicht aufrechterhalten lassen, da Anfang Mai das Europäische Parlament entschieden hatte, dass ein Internetanschluss nicht ohne gültiges Gerichtsurteil gesperrt werden darf.

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