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Personalisierte Werbung auf Facebook: Erneut Bußgeld gegen Meta verhängt

Die irische Datenschutzbehörde DPC, die für das Europageschäft der Facebook-Mutter Meta zuständig ist, hat ihre Untersuchung zu personalisierter Werbung auf Facebook und Instagram abgeschlossen. Sie kommt dabei zu dem Schluss, dass personalisierte Werbung ohne Zustimmung von Nutzern gegen europäische Datenschutzgesetze verstößt. Als Folge soll Meta nun ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro zahlen.

Die Entscheidung wird sich auch auf Metas Europageschäft auswirken, dass wie in allen Regionen weltweit auf der Auslieferung bezahlter Anzeigen aufbaut. Da personalisierte Anzeigen für höhere Werbeeinnahmen sorgen, sollten jegliche Einschränkungen in diesem Bereich den Umsatz von Meta in Europa belasten.

Meta darf dem Urteil zufolge zwar weiterhin personalisierte Werbung ausliefern, muss vorab jedoch die eindeutige Zustimmung von Nutzern einholen, um deren Daten zu Werbezwecken verarbeiten zu können. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Meta enttäuscht über die Entscheidung der DPC.

„Wir sind davon überzeugt, dass unser Ansatz die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) repektiert“, teilte Meta mit. Das Unternehmen kündigte zudem an, Beschwerde gegen das Urteil und die Geldstrafe einzulegen.

Meta kritisierte zudem eine rechtliche Unsicherheit in der Sache. Die irische Datenschutzbehörde habe ursprünglich Metas Auslegung der DSGVO abgesegnet. Anschließend habe jedoch ein Gremium aus Datenschutzbeauftragen der anderen EU-Mitgliedstaaten diese Entscheidung aufgehoben.

Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit von personalisierten Anzeigen auf Facebook hatte der österreichische Aktivist und Rechtsanwalt Max Schrems bereits 2018 losgetreten. Dieser begrüßte die Entscheidung der DPC. „Die Menschen müssen jetzt gefragt werden, ob sie wollen, dass ihre Daten für Werbung verwendet werden oder nicht“, sagte er. „Sie müssen die Möglichkeit haben, mit Ja oder Nein zu antworten und können ihre Meinung jederzeit ändern. Die Entscheidung sorgt auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen.“

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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