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Wikipedia: Kostenerstattung für Akteneinsicht bei Ämtern

Eine neue Projektseite von Wikimedia informiert über mögliche Gebührenerstattungen für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), wenn die gewünschten Informationen relevant für seine Projekte sind. Dazu zählt vor allem die Online-Enzyklopädie Wikipedia. Aber auch bei Schwesterprojekten wie Wikidata könnten die Ergebnisse solcher Anfragen bei Ämtern eingepflegt werden.

Der gemeinnützige Verein Wikimedia will solche Anfragen fördern, da Behörden über reichlich Daten und Informationen verfügen, die für Wikipedia und die anderen Projekte von Nutzen sind. Zwar sind einfache Anfragen an Behörden regelmäßig kostenlos, doch mitunter werden mehr oder weniger hohe Gebühren für Ausdrucke und Bearbeitungszeiten verlangt.

Exzessiven Gebühren, mit denen Behörden Antragsteller abzuschrecken versuchten, hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem kürzlich ergangenen Urteil jedoch einen Riegel vorgeschoben. Es hatte über eine Klage gegen Gebührenbescheide des Bundesfinanzminsteriums zu entscheiden, das Journalisten insgesamt mehr als 14.000 Euro abnehmen wollte, nachdem sie Akteneinsicht für Recherchen über die finanzielle Förderung der deutschen Sportverbände beantragten.

Die Richter stellten klar, dass das gegen das im Informationsfreiheitsgesetz bestimmte Verbot einer abschreckenden Wirkung der Gebührenbemessung verstieß. Damit ein gewünschter Informationszugang auch in Anspruch genommen werden kann, dürfen die Gebühren demnach auch bei höherem Verwaltungsaufwand 500 Euro nicht übersteigen.

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Bis zu diesem Maximalbetrag will Wikimedia verlangte Gebühren erstatten, wenn es seinen Förderrichtlinien entspricht. Antragsteller müssen allerdings die Zusage von Wikimedia abwarten, bevor sie die Anfrage bei Behörden verbindlich stellen können. Außerdem stellt der Verein zunächst einen auf 5000 Euro begrenzten Fördertopf bereit, der eher einer größeren Zahl von weniger kostspieligen Anfragen zugutekommen sollte. Erstattet werden können auch Widersprüche gegen ungerechtfertigte Gebührenbescheide, deren Ablehnung 30 Euro kosten kann. Im Einzelfall zu prüfen wäre eine mögliche Unterstützung bei Gerichtsverfahren.

Die Anfragen bei Ämtern sind über FragDenStaat.de zu stellen, einem gemeinnützigen Projekt des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Dort wurden auch zahlreiche frühere Anfragen dokumentiert und sind Informationen über die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern zu finden.

ZDNet.de Redaktion

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