Apple droht angeblich Milliardenstrafe wegen irischem Steuersparmodell

Die EU-Kommission ist bei ihrer Untersuchung der irischen Steuerregelungen für Apple offenbar zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass diese illegalen Staatshilfen gleichkommen. Dem iPhone-Hersteller droht damit eine Rekordstrafzahlung von mehreren Milliarden Euro, wie die Financial Times unter Berufung auf Insider berichtet.

Apple soll schon seit mehr als zwei Jahrzehnten von illegalen Steuerabsprachen mit der irischen Regierung profitieren. Angeblich zahlt es dort einen verringerten Steuersatz von nicht einmal zwei Prozent. Die vorläufigen Ergebnisse ihrer Mitte Juni gestarteten Untersuchung will die EU laut Financial Times im Lauf der Woche bekannt geben.

Das Unternehmen, das seine Auslandsgeschäfte seit 1980 über eine Tochter in Irland abwickelt, betont weiterhin, dass sein dortiges Steuerabkommen gegen keinerlei Gesetze verstößt. „Es gab nie eine besondere Absprache. Es gab nie etwas, das man als Staatshilfe auslegen könnte“, sagte Apples Chief Financial Officer Luca Maestri der Zeitung. „Wir haben nur versucht, die angemessene Höhe an Steuern herauszufinden, die wir in Irland zahlen müssen.“ Apples Ansatz sei „sehr verantwortungsbewusst, transparent und vernünftig“.

Im Juni hatte die EU-Kommission begonnen, die Steuerzahlungen Apples in Irland zu prüfen. Sie geht damit Vorwürfen nach, laut denen der iPhone-Hersteller Schlupflöcher im internationalen Steuergesetzen nutzen soll, um insgesamt weniger Abgaben leisten zu müssen.

US-Politiker hatten schon 2013 festgestellt, dass das Unternehmen aus Cupertino seine Steuerlast um mehrere Milliarden Dollar reduziert, indem es seine irische Tochergesellschaften als in den USA nicht steuerpflichtig deklariert. Der demokratische Senator Carl Levin hatte Apple damals vorgeworfen, es „missbrauche“ ein Schlupfloch im US-Steuerrecht. Das Unternehmen sei auf der Suche nach dem „heiligen Gral der Steuervermeidung“. Apple-CEO Tim Cook musste im Mai 2013 sogar vor einem Senatsausschuss aussagen. Er betonte, dass man alle Steuern zahle, die man schulde.

Die EU-Untersuchung richtet sich nicht nur gegen Apple, sondern auch gegen die Mitgliedsstaaten Irland, Niederlande und Luxemburg. Die Wettbewerbskommission will herausfinden, ob Absprachen zwischen den Steuerbehörden der Länder und Unternehmen wie Apple, Amazon, Starbucks und Fiat Finance and Trade über die zu entrichtende Körperschaftssteuer im Einklang mit den EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen stehen.

„Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten“, hatte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zur Eröffnung des Prüfverfahrens erklärt. „Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die nationalen Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass bestimmte Unternehmen weniger Steuern zahlen als bei einer fairen und nicht diskriminierenden Anwendung der jeweiligen Steuervorschriften.“

Die allgemeinen Steuervorschriften in den drei betroffenen Mitgliedsstaaten stellt die Kommission allerdings nicht infrage. Stattdessen geht es um die darauf basierenden Steuerentscheide, mit denen die Behörden einzelnen Unternehmen die Berechnung der Körperschaftssteuer und die Anwendung bestimmter Steuervorschriften erläutern.

Die Steuerentscheide dienen laut Kommission insbesondere zur Bestätigung sogenannter Verrechnungspreisvereinbarungen. Unter Verrechnungspreisen versteht die EU Preise, die beispielsweise für Waren und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Teilen derselben Unternehmensgruppe in Rechnung gestellt werden. Sie haben einen direkten Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns und dessen Verteilung auf in anderen Ländern ansässige Tochtergesellschaften. Sollten diese Preise nicht die normalen Wettbewerbsverhältnisse widerspiegeln, liegt möglicherweise eine unerlaubte staatliche Beihilfe vor.

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ZDNet.de Redaktion

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