Apple zieht Beschwerde gegen abschließendes Urteil im Samsung-Prozess zurück

Apple hat seine im März beim Appeals Court for the Federal Circuit eingereichte Beschwerde gegen das im August 2012 im Streit mit Samsung ergangene Urteil zurückgezogen. Das berichtet AppleInsider unter Berufung auf den Patentblogger Florian Müller. Damit hat das Unternehmen aus Cupertino den Versuch aufgegeben, ein Verkaufsverbot für die patentverletzenden Samsung-Produkte zu erwirken.

Der iPhone-Hersteller hatte den ersten kalifornischen Patentprozess zwar gewonnen, Samsung durfte die Smartphones und Tablets, die unter anderem das Design von iPad und iPhone kopieren sollen, aber weiter in den USA verkaufen. Zwei weitere Anträge auf ein Verkaufsverbot beziehungsweise Beschwerden gegen die Entscheidung der vorsitzenden Richterin Lucy Koh wurden abgelehnt.

Samsungs Rechtsanwalt stimmte laut AppleInsider Apples Verzicht auf eine Beschwerde gegen das Urteil zu. Gleichzeitig kündigte er an, das koreanische Unternehmen halte an seinem Berufungsantrag fest, mit dem Ziel, die Entscheidung aufheben zu lassen.

Müller, der schon Oracle und Microsoft in Patentfragen beraten hat, sieht Apples Verzicht auf eine Berufung als Zeichen dafür an, dass sich bei beiden Parteien eine „Prozessmüdigkeit“ eingestellt hat. Schon im Juni hätten Apple und Samsung ihre Beschwerden gegen das ITC-Urteil zurückgezogen, da ein Berufungsverfahren wenig Erfolg verspreche.

Im ersten kalifornischen Patentprozess hatte eine Jury Samsung wegen Verstößen gegen mehrere Apple-Patente zu 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz verurteilt. Kurz darauf reduzierte Richterin Koh die Summe aufgrund einer Fehlentscheidung der Geschworenen. Eine Neuverhandlung im November 2013 ergab schließlich 929 Millionen Dollar Schadenersatz für Apple.

Der zweite, ebenfalls im kalifornischen San Jose verhandelte Patentstreit zwischen Apple und Samsung ging im Mai mit einem weiteren Schuldspruch gegen die Koreaner zu Ende. Allerdings sprachen die Geschworenen Apple diesmal nur eine Entschädigung von 120 Millionen Dollar zu. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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