Recht auf Vergessen: Google will in Suchergebnissen angeblich auf gelöschte Links hinweisen

Google wird möglicherweise künftig darauf hinweisen, dass es einige Ergebnisse zu einer Suchanfrage aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs gelöscht hat. Einem Bericht des Guardian zufolge könnten die Hinweise auf allen Seiten der Ergebnisliste erscheinen, auf denen Links entfernt wurden.

Das Mitte Mai ergangene Urteil festigt das „Recht auf Vergessen“. Nutzer können von Google verlangen, dass Links zu irrelevanten und falschen Informationen über sie entfernt werden. Statt denjenigen, der beispielsweise einen beleidigenden Artikel oder ein Foto veröffentlicht hat, zur Löschung zu bewegen, kann ein Nutzer Google nun auffordern, die fraglichen Inhalte aus seinen Suchergebnissen zu streichen.

Die Hinweise will Google dem Bericht zufolge am Seitenende anzeigen. Sie sollen jenen ähneln, mit denen Google schon über eingegangene Beschwerden nach dem US-Gesetz Digital Millennium Copyright Act informiert. Darüber hinaus will der Internetkonzern die Löschanfragen auch in seinen zweimal jährlich erscheinenden Transparenzbericht aufnehmen.

Seit Ende Mai können Nutzer über ein von Google bereitgestelltes Online-Formular die Löschung von Links beantragen. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben jede Anfrage individuell prüfen und „zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“, schreibt Google auf der Formular-Seite.

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Anfang vergangener Woche hatte Google mitgeteilt, es habe von europäischen Nutzern bisher rund 41.000 Anträge auf Löschung von Suchergebnissen erhalten. Ein Drittel der Anfragen beziehe sich auf Betrugsvorwürfe, ein Fünftel auf schwere Verbrechen und 12 Prozent auf Verhaftungen wegen Kinderpornografie, heißt es weiter in dem Bericht.

Auch wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als ein Sieg für Datenschützer angesehen wird, gibt es auch Kritiker. Nach Ansicht von Wikipedia-Gründer Jimmy Wales ebnet es den Weg für eine „weitreichende Internet-Zensur„. Wales zweifelt vor allem die Umsetzbarkeit des Urteils an. “Wenn man sich das genau anschaut, dann erscheint es nicht sehr sinnvoll”, sagte Wales. Internetnutzer könnten sich “über etwas beschweren und einfach behaupten, es sei irrelevant, und Google muss dann eine Entscheidung treffen. Das ist sehr schwer für Google, vor allem da das Risiko besteht, dass es rechtlich haftbar gemacht wird, wenn es in irgendeiner Form falsch entscheidet.”

[mit Material von Rich Trenholm, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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