Nach EuGH-Urteil: Google stellt Formular für Löschanträge bereit

Google hat damit begonnen, das vor gut zwei Wochen gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umzusetzen. Es verpflichtet den Internetkonzern, personenbezogene Suchergebnisse auf Antrag zu löschen. Solch ein Antrag lässt sich ab sofort über ein von Google bereitgestelltes Online-Formular stellen.

Das Urteil des EuGH macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.

„Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“, schreibt Google auf der Formular-Seite. „Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“

Wer Inhalte aus Googles Suchresultaten entfernen lassen möchte, muss in das Online-Formular unter anderem Namen, E-Mail-Adresse und die zu entfernenden Links samt einer Begründung für die Löschung eingeben. Außerdem verlangt Google einen Identitätsnachweis in Form einer Kopie eines gültigen Führerscheins oder Personalausweises, die als Bilddatei hochgeladen werden kann.

Wie lange es dauern wird, bis beantragte Löschungen tatsächlich durchgeführt werden, ist noch unklar. Entsprechende Anfragen gingen angeblich schon kurz nach dem Urteil vom 13. Mai bei Google ein.

Der Suchmaschinenbetreiber weist darauf hin, dass es sich bei dem jetzt bereitgestellten Online-Formular um eine erste Maßnahme handle. „In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern.“

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Nach Informationen des Handelsblatts will die Bundesregierung eine Schlichtungsstelle einrichten, an die sich Bürger wenden können, die Informationen zur eigenen Person aus Googles Suchergebnissen löschen lassen möchten. Union und SPD führen demnach Gespräche mit dem Internetkonzern. Beide Seiten hätten Interesse an einer solchen Lösung, an der sich auch die Datenschutzbeauftragten der Länder beteiligen sollen.

Denn noch ist offen, wer darüber entscheidet, ob ein Löschantrag zulässig ist oder nicht. Ole Schröder (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte dazu im Handelsblatt „Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“. Daher seien „ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Midiationsstelle“ sowie klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer nötig. Auch Google selbst sei „wenig erpicht“ darauf, selbst zu entscheiden, unter welchen Umständen Suchresultate zu löschen sind.

Inzwischen hat Google nach Aussagen eines Firmensprechers einen Beraterausschuss gebildet, der dabei helfen soll, zwischen dem „Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden“ und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit abzuwägen. Ihm gehören Executive Chairman Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven, Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

Das EuGH-Urteil soll die Privatsphäre von Nutzern schützen. Es geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.

ZDNet.de Redaktion

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