Türkisches Gericht hebt Youtube-Sperre auf

Der Versuch des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, die Nutzung sozialer Medien und des Internets in seinem Land einzuschränken, ist erneut gescheitert. Zum zweiten Mal hat der oberste Gerichtshof des Landes eine zuvor verhängte Sperre aufgehoben. Am Donnerstag entschied er, dass die am 27. März von der Kommunikationsbehörde verhängte Blockade verfassungswidrig sei – wie schon die vorherige Sperre von Twitter.

Das Gericht begründete sein Urteil mit dem 26. Artikel der türkischen Verfassung: „Jeder hat das Recht, seine Gedanken und Meinungen in Sprache, Schrift, Bildern und anderen Medien einzeln oder gemeinsam auszudrücken und zu verbreiten.“

Die Blockade war von Youtube selbst, dem türkischen Rechtsgelehrten Kerem Altiparmak, und dem Präsidenten der türkische Rechtsanwaltsvereinigung TBB, Metin Feyzioğlu, angefochten worden. Infolge der Youtube-Sperre kam es auch zu zahlreichen Demonstrationen und Protesten über die zunehmend restriktive Politik der Regierung.

Als nächstes müssten das Transport- und Kommunikationsministerium sowie die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation (TIB) die Entscheidung des Gerichts umsetzen. Wie die türkische Zeitung Hurriyet berichtet, will die TIB die Blockade wegen „krimineller Inhalte“ auf Youtube aber nicht aufheben. Sie bezieht sich damit auf eine Aufnahme eines Sicherheitstreffens der türkischen Regierung zum Thema Syrien. Die TIB hatte schon eine vorinstanzliche Entscheidung zur Aufhebung der Sperre vom 9. April ignoriert.

Anders als bei Twitter wird Youtube nicht aufgrund eines Gerichtsbeschlusses blockiert. Die TIB macht vielmehr von ihren neuen Befugnissen Gebrauch, die ihr ein Anfang Februar verabschiedetes Gesetz einräumt. Sie kann innerhalb von vier Stunden nach Erhalt einer Beschwerde den Zugang zu einer Website sperren. Datenschützer, die Europäische Union und die US-Bürgerrechtsorganisation Freedom House hatten das Gesetz als einen Weg hin zur Legalisierung der Internetzensur kritisiert.

[mit Material von Seth Rosenblatt, News.com]

ZDNet.de Redaktion

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