Niederlande: Samsungs Galaxy-Tablets verletzen nicht Apples Designpatente

Ein Gericht in Den Haag hat entschieden, dass die abgerundeten Ecken von Samsungs Tablets nicht gegen ein von Apple gehaltenes Designpatent verstoßen. Das Urteil gilt für die Modelle Galaxy Tab 10.1, 8.9 und 7.7. Im vergangenen Jahr hatte bereits ein britisches Gericht in der gleichen Frage zugunsten von Samsung entschieden.

„Wir glauben weiterhin, dass Apple nicht die ersten waren, die ein Tablet mit rechteckiger Form und abgerundeten Ecken entworfen haben, und dass sich die Ursprünge von Apples geschütztem Design in zahllosen Beispielen finden“, sagte ein Sprecher des koreanischen Elektronikkonzerns der Agentur Reuters.

Wie der Patentblogger Florian Müller berichtet, bezieht sich das niederländische Gericht in seiner Urteilsbegründung explizit auf die Entscheidung aus Großbritannien. Das britische Berufungsgericht, das das Urteil des High Court in London bestätigt habe, habe das zugrunde liegende Problem europaweit gelöst, schreibt Müller, der auch Firmen wie Oracle und Microsoft in Patentfragen berät.

Zudem weigerte sich das Gericht in Den Haag, Apples Klage auf Samsungs Galaxy Tab 10.1v – eine leicht modifizierte Variante des Galaxy Tab 10.1 – auszuweiten. Nach Ansicht der Richter hat Apple seine Vorwürfe in der vorgegebenen Frist nicht ausreichend begründet.

Müller weist darauf hin, dass das britische Urteil nicht europaweit gültig wäre, wenn es ein technisches Patent betreffen würde. Designpatente (also Geschmacksmuster) vergebe und verwalte eine EU-Behörde, und zwar das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt. Es ist für Marken, Modelle und Muster zuständig. Mit technischen Patenten wiederum beschäftige sich das Europäische Patentamt, das jedoch keine EU-Behörde sei. Die Durchsetzung von Ansprüchen aus dort registrierten Schutzrechten unterliege der nationalen Gerichtsbarkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten.

Apples Designpatent ist auch Gegenstand eines Rechtsstreits mit Samsung, der in Düsseldorf verhandelt wird. Das dortige Landgericht hat Müller zufolge das Verfahren derzeit ausgesetzt, um von Samsung vorgelegte Beweise zu prüfen, die die Gültigkeit des Geschmacksmusters infrage stellen. Eine erneute Überprüfung durch das Harmonisierungsamt könne sich über Jahre hinziehen.

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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