Ein US-Bundesgericht in Massachusetts hat die Höhe der Geldstrafe für Joel Tenenbaum bestätigt (Urteil als PDF). Er war zu 675.000 Dollar Geldstrafe verurteilt worden. Tenenbaums Antrag auf ein neues Verfahren wurde nicht stattgegeben.
Richterin Rya W. Zobel zufolge hatten die Geschworenen der Erstinstanz Tenenbaums Straftaten und den Schaden für die Kläger angemessen berücksichtigt. Zwei Jahre lang soll er trotz Warnungen Musik heruntergeladen und auch selbst zur Weiterverbreitung zur Verfügung gestellt haben. 31 Downloads konnte ihm der Kläger, die Vereinigung der US-Musikindustrie (RIAA), nachweisen.
Die Strafe liege im unteren Bereich für absichtlichen Urheberrechtsverstöße und auch innerhalb der Grenzen für unabsichtliche Vergehen dieser Art, erklärte die Richterin. Sie könne deshalb nicht als exzessiv bezeichnet werden.
Die Klage der mit dem Urteil äußerst zufriedenen RIAA datiert von 2007. Der damalige Student Tenenbaum wurde zunächst zu 675.000 Dollar Schadenersatz verklagt. Er nannte das Urteil verfassungswidrig und bekam in nächster Instanz recht. Das somit zugelassene Berufungsverfahren wurde aber abgeschmettert. Das jetzige Urteil bedeutet, dass der Fall nicht vor den US Supreme Court gehen wird.
[mit Material von Elinor Mills, News.com]
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