ITC: Apple verletzt ein Mobilfunkpatent-Patent von Motorola

Die US-Außenhandelsbehörde ITC hat entschieden, dass Apples iPhone und iPad ein Patent von Motorola Mobility verletzen, das sich auf Android-Geräte bezieht. Es beschreibt 3G-Mobilfunktechnologien. Ansprüche aus drei weiteren Schutzrechten, die Motorola gegen Apple in Stellung gebracht hat, wies ein Richter der Behörde jedoch ab.

Die Entscheidung (PDF) ist allerdings vorläufig und muss noch von einem sechsköpfigen Gremium der ITC bestätigt werden. Für Apple ist es die zweite Niederlage im Patentstreit mit Motorola: Im Januar hatte die Handelsbehörde geurteilt, dass Motorolas Droid-Smartphones nicht gegen drei Apple-Patente verstoßen.

„Wir freuen uns, dass der Verwaltungsrichter festgestellt hat, dass Apple das geistige Eigentum von Motorola Mobility verletzt“, teilte Motorola mit. Man warte nun auf das für August geplante abschließende Urteil der Kommission.

Apple hingegen kündigte an, die Entscheidung anzufechten. „Wir sind froh, dass das Gericht bei drei von vier Patenten zu unseren Gunsten entschieden hat. Das vierte deckt eine Standardtechnologie ab. Motorola weigert sich, sie zu fairen Bedingungen an Apple zu lizenzieren.“ Ein Gericht in Deutschland habe schon entschieden, dass Apple dieses Patent nicht verletze, „also glauben wir, dass wir gute Argumente für eine Berufung haben“.

Mit einer im März bei einem Gericht in Kalifornien eingereichten Klage will Apple zudem verhindern, dass Motorola das fragliche Patent in Deutschland gegen Apple einsetzt, weil es eine für den GPRS-Standard benötigte Technik beschreibt. Motorola soll gegen ein Lizenzabkommen mit Qualcomm verstoßen, das es dem Chiphersteller erlaubt, Motorolas Mobilfunkpatente zu nutzen. Apple hat ein ähnliches Lizenzabkommen mit Qualcomm.

Für Motorola ist es der zweite Erfolg vor der ITC innerhalb weniger Tage. Anfang der Woche urteilte die Behörde auch im Patentstreit mit Microsoft zugunsten des Handyherstellers.

Technologiefirmen rufen seit Jahren immer öfter die US-Außenhandelsbehörde an, um ihre Streitigkeiten zu schlichten. Eine Beschwerde bei der International Trade Commission kann gleichzeitig mit einer Zivilklage eingebracht werden. Die Androhung eines Verkaufsverbots, das von der ITC verhängt werden kann, führt in der Regel zu einer schnellen Einigung der Streitparteien.

[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

6 Stunden ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

8 Stunden ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

12 Stunden ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

4 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

4 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

4 Tagen ago