Oberstes US-Gericht untersagt GPS-Überwachung ohne richterliche Anordnung

Der Supreme Court hat einstimmig entschieden, dass Strafverfolgungsbehörden in den USA einen Gerichtsbeschluss benötigen, wenn sie den Standort eines Fahrzeugs eines Verdächtigen per GPS ermitteln wollen. Nach Ansicht der Richter wird sonst der vierte Verfassungszusatz, der „Personen, Wohnungen, Urkunden und Eigentum vor unberechtigter Durchsuchung und Beschlagnahmung“ schützen soll, verletzt.

Damit widersprechen die Richter den Argumenten der Regierung Obama, nach deren Ansicht es möglich sein sollte, Fahrzeuge auch ohne richterliche Anordnung per GPS zu überwachen. Auslöser für das Urteil war ein Fall, in dem die Polizei in der US-Hauptstadt Washington einen GPS-Sender am Fahrzeug eines mutmaßlichen Drogendealers angebracht hatte. Ein Urteil gegen den Mann war 2010 durch ein Berufungsgericht mit der Begründung aufgehoben worden, es habe keinen Gerichtsbeschluss für die GPS-Überwachung des Verdächtigen gegeben.

„Eine vernünftige Person erwartet nicht, dass jeder ihn überwachen kann und jedes Mal, wenn er sein Fahrzeug bewegt, seinen Standort, seine Route, sein Ziel und jeden Zwischenstopp mit Aufenthaltszeit aufzeichnen kann“, schrieb der Bezirksrichter Douglas Ginsburg damals in seiner Urteilsbegründung. „Stattdessen erwartet er, dass diese Bewegungen unzusammenhängend und anonym bleiben.“

Das Urteil des Supreme Court (PDF) hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit von Ermittlungsbehörden. Während des Verfahrens vor dem Obersten Gericht wurde deutlich gemacht, dass die Polizei jedes Jahr mehrere tausendmal GPS-Empfänger nutzt, um ihre Ermittlungen voranzubringen. Die Polizei hatte zudem dargelegt, dass GPS-Geräte zu Beginn von Ermittlungen ein wichtiges Hilfsmittel sind, um die für einen Gerichtsbeschluss benötigten Indizien zu sammeln. Gleiches hatten Staatsanwälte im vergangenen Jahr auch in einer Beschwerde gegen das Urteil des Berufungsgerichts angeführt. Die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses für eine GPS-Überwachung sei ein ernstes Hindernis für polizeiliche Untersuchungen.

ZDNet.de Redaktion

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