Google entschuldigt sich bei Hamburger Staatsanwaltschaft

Google hat sich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg entschuldigt. Sein Suchalgorithmus hatte die Website vor-verurteilung.de beim Branchenbucheintrag in Google Maps automatisch der Behörde zugeordnet. „Das ist kein böser Wille gewesen. Es tut uns leid, wir können uns nur entschuldigen“, sagte Google-Deutschland-Sprecher Stefan Keuchel gegenüber NDR Info.

Die fälschlicherweise der Staatsanwaltschaft zugeordnete Webadresse sei automatisch gesucht und dem Eintrag hinzugefügt worden. „Wir gehen von verschiedenen Signalen in der Suche aus. Keywords spielen eine große Rolle – und ich vermute, dass es daran lag“, sagte Keuchel dem Magazin. Auf der privaten Website sei der Begriff „Staatsanwaltschaft Hamburg“ möglicherweise häufiger zu finden gewesen als auf der Website der Behörde. Deshalb habe der Algorithmus die falsche Site zugeordnet.

Registriert wurde die Domain vor-verurteilung.de von Alfred Fleissner aus Hamburg. Sie ist mittlerweile gesperrt, wie aus einem Vermerk auf der Homepage hervorgeht. Auf der Website wurde die Hamburger Staatsanwaltschaft heftig für ihren Umgang mit einem Polizeibeamten kritisiert: dem iranischstämmigen Kamiar M., der 2007 vom Dienst suspendiert worden war.

„Die Staatsanwaltschaft nimmt solche Ankoppelungen auf fremden Webseiten überhaupt nicht hin. Dadurch entsteht eine Prangerwirkung. Der müssen wir entgegentreten“, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers gegenüber NDR Info. Der Betreiber von vor-verurteilung.de sei zunächst nicht erreichbar gewesen, deswegen hätten sich die Hamburger direkt an Google gewandt. Mittlerweile erscheint der falsche Link nicht mehr in Google Maps.

Grundsätzlich ist es für jeden Nutzer mit Google-Konto möglich, einen Ort in Google Maps zu bearbeiten – und die entsprechende Webadresse zu ändern. Umgehen lässt sich dies durch einen Eintrag via Google Places, der nur Unternehmen offensteht. PIN und Aktivierungsanweisungen für einen Brancheneintrag versendet Google an die entsprechende Geschäftsadresse – damit er validiert werden kann.

ZDNet.de Redaktion

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