US-Gericht lässt Handy-Ortung ohne Durchsuchungsbefehl zu

Ein US-Bundesgericht in Philadelphia hat entschieden (PDF), dass Polizeibehörden wie das FBI ohne richterliche Genehmigung die Handys von Bürgern orten und verfolgen lassen dürfen. Es ist die erste Entscheidung dieser Art. Das Gericht teilte somit die von der Regierung Obama vertretene Auffassung, die Polizei müsse lediglich ermittlungstechnische Gründe angeben.

Die drei zuständigen Richter erklärten, die Ortsbestimmung von Handys falle nicht unter das als „Fourth Amendment“ bekannte Gesetz, das Regierungsbehörden von „unangemessenen“ Maßnahmen abhalten soll. Es handelt sich um den vierten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten aus dem Jahr 1791. Er bezieht sich ursprünglich auf Hausdurchsuchungen, was die Auslegung im Handyzeitalter erschwert.

In einem Punkt stimmten die Richter aber Bürgerrechtlern zu: Richter könnten in manchen Fällen durchaus darauf bestehen, dass ein Durchsuchungsbefehl vorab nötig ist. Eine solche Maßnahme sollte jedoch selten genutzt werden, heißt es in der Entscheidung.

Der Fall geht jetzt an ein untergeordnetes Gericht zurück. Das Bundesgericht hatte nur zu entscheiden, inwieweit Bundesgesetze anwendbar sind. Der Ausgang ist zumindest der Electronic Frontier Foundation zufolge weiter offen. Ihr Anwalt Kevin Bankston sagte: „Das Urteil beantwortet die Frage nicht endgültig, ob das Fourth Amendment auf die Handy-Ortung anwendbar ist.“

In den USA sind zwei Arten von Handy-Ortung möglich. Zum einen können Polizeibehörden Einsicht in die Aufzeichnungen bekommen, die Mobilfunkprovider zu Abrechnungszwecken aufbewahren. Sie sind meist nicht sehr detailliert. Zum anderen kann eine Überwachung angeordnet werden, woraufhin der Provider verpflichtet ist, den Aufenthaltsort des Verdächtigen minutengenau festzuhalten. Ein solcher Fall wurde erstmals 2005 bekannt.

In Europa muss schon vorbeugend eine Menge Material für eventuelle Strafverfolger gesammelt werden. Seit 15. März 2006 sind alle EU-Mitgliedsstaaten theoretisch dazu verpflichtet, Telefon- und Internetdaten sowie Handystandort- und Mailkommunikationsdaten zwischen 6 und 24 Monate auf Vorrat zu speichern. Die Datensammlung soll die Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern erleichtern. Der Europäische Gerichtshof hält die Richtlinie für rechtens. An der Umsetzung der EU-Richtlinie hapert es in manchen Ländern aber noch.

ZDNet.de Redaktion

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