Bestimmte Behörden können weitere Daten abfragen. Dazu zählen Polizei, Zollverwaltung, Steuerfahndung, Pass- und Personalausweisbehörden sowie Einwohnermeldeämter. Sie können unter anderem das Lichtbild und die Fingerabdrücke abrufen. Der Bürger kann selbst entscheiden, ob er die Fingerabdrücke seiner beiden Zeigefinger als „zusätzliches Sicherheitsmerkmal“ auf seinem Personalweis haben möchte. Die Abdrücke werden bei der Beantragung genommen und bei Abholung des Ausweises aus der Datenbank gelöscht.
Um diese Daten zu erhalten, benötigen die Behörden ein spezielles Zertifikat. Das stellt jedoch eine Sicherheitslücke dar. Solche Zertifikate lassen sich unbemerkt stehlen. Wer in Besitz dieses Zertifikats und eines entsprechenden Lesegerätes ist, kann alle Daten aus dem Ausweis holen, die eigentlich Behörden vorbehalten sind. Eine PIN ist nicht erforderlich, es reicht die MRZ.
Die dritte Funktion des neuen Personalausweises ist die Unterschriftenfunktion, die qualifizierte elektronische Signatur (QES) genannt wird. Der nPA kommt grundsätzlich mit diesem Merkmal. Um rechtsverbindliche Unterschriften leisten zu können, muss man sich ein kostenpflichtiges Zertifikat von einem nach dem Signaturgesetz zugelassenen Anbieter beschaffen.
Weitere Kosten entstehen dadurch, dass ein Lesegerät, mit dem man die eID-Funktion nutzen kann, sich für die QES-Funktion nicht verwenden lässt. Das geht nur mit einem sogenannten Komfort-Lesegerät, das ein eingebautes PIN-Pad besitzt. Ein solches Gerät schlägt mit etwa 60 Euro zu Buche. Die Integration in ein Laptop wird wohl aus Platzgründen scheitern. Generell empfiehlt sich, ein duales Komfort-Lesegerät anzuschaffen. Dual bedeutet, dass es neben kontaktlosen Karten auch Chipkontaktkarten nach ISO 7816, etwa Krankenversicherungskarten, EC-Karten mit Chip und Pay-TV-Zugangskarten bearbeiten kann.
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