Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat dem Online-Shop BlueBeat per einstweiliger Verfügung den Verkauf von Beatles-Songs untersagt. Richter John Walter folgte mit dieser Entscheidung einem Antrag der Plattenfirma EMI, die die Rechte an den Aufnahmen der Beatles hält.
BlueBeat hatte zahlreiche Songs der Liverpooler Band zum Preis von je 0,25 Dollar als Download oder kostenlos als Stream angeboten. Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich nicht um Originalaufnahmen, sondern um eigene Werke, die BlueBeat als „psychoakustische Simulationen“ bezeichnet.
Nach Ansicht des Richters konnte BlueBeat dies aber nicht überzeugend beweisen. Der Beatles-Katalog sei niemals zum Download freigegeben oder für On-demand-Streaming lizenziert worden, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. „An jedem Tag, an dem die Beklagten Beatles-Lieder zum Download oder als Stream anbieten, verletzen sie die alleinigen Rechte der Kläger.“
BlueBeats Website ist seit dem Wochenende nicht mehr erreichbar. Gleiches gilt auch für die Internetauftritte des Mutterkonzerns Media Rights Technologies (MRT) und der Schwesterfirma BaseBeat.
Alle drei Unternehmen gelten, zusammen mit MRT-Gründer Hank Risan, als Beklagte. Zu den Klägern gehören neben EMI auch Caroline Records, Capitol Records und Virgin Records America. Das Gericht hat für den 20. November einen Anhörungstermin angesetzt.
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