Youtube hat einen kleineren Prozess wegen Urheberrechtsverletzungen gewonnen. Unter anderem wies der US-Bezirksrichter Louis Stanton eine Klage der englischen Fußballliga „Premier League“ zurück, da ausländische Fußballspiele nicht unter das US-Copyright fielen. Stanton schreibt in seiner Begründung, der Copyright Act schließe „Schadenersatzzahlungen für ausländische und inländische Werke, die nicht vorab registriert wurden“, aus.
Die Klage der Premier League ist Teil einer Sammelklage, der auch die National Music Publishers Association (NMPA) sowie der Kameramann und Fernsehreporter Bob Tur beigetreten waren. Tur ist der Urheber vieler bekannter Clips der Neunzigerjahre, etwa von den Straßenschlachten von Los Angeles und der Verfolgungsjagd der Polizei auf O.J. Simpson. Er hatte die erste Klage überhaupt gegen Youtube eingereicht.
Wie sich die Entscheidung hinsichtlich der Premier League auf die anderen Fälle auswirken wird, ist noch nicht klar. Die von Tur und der NMPA vertretenen Werke fallen eigentlich durchaus unter das US-Urheberrecht. Eine Stellungnahme ihrer Anwälte steht noch aus.
Mit der wichtigsten Urheberrechtsklage gegen Youtube, die Viacom im März 2007 eingereicht hatte, stehen diese Fälle in keinem Zusammenhang. Viacom kooperierte zwar mit den anderen Klägern, gehörte der Sammelklage aber nicht offiziell an und wurde im Urteil nicht erwähnt.
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