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Tracking privater Browserdaten: Google droht Sammelklage in den USA

Eine bei einem Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereichte Sammelklage wirft Google vor, die Browserdaten und andere Informationen von Nutzern, die eine Identifizierung erlauben, auszuspähen. Dafür soll das Unternehmen Dienste wie Google Analytics und Google Ad Manager sowie verschiedene Anwendungen und Website-Plug-ins verwenden, darunter die Google-Apps für mobile Geräte und den Sign-in-Button für Websites.

Der Klageschrift zufolge sollen wann immer ein Nutzer eine Website oder App öffnet, die Googles Dienste implementiert, persönliche Daten wie IP-Adressen, Details für die aufgerufenen Inhalte, zuvor besuchte Seiten und die Hardware des Nutzers an Google-Server in Kalifornien übermittelt werden. Die Sammlung erfolge zudem fast immer ohne Wissen und Zustimmung von Nutzern.

„Google nimmt die Daten unabhängig davon, ob der Nutzer tatsächlich auf eine von Google unterstützte Anzeige klickt – oder gar von deren Existenz weiß. Das bedeutet, dass Google täglich Milliarden Mal Computer auf der ganzen Welt veranlasst, die Internetkommunikation von Hunderten von Millionen Menschen in Echtzeit an Google zu melden“, unterstellen die Kläger.

Google verletzte nicht nur die Privatsphäre von Nutzern, sondern täusche sie auch vorsätzlich. Google sei außerdem in der Lage „intime Details über das Leben, die Interessen und die Internetnutzung von Einzelpersonen zu erfahren“. Das mache Google auch zu einer Anlaufstelle für Walle staatlichen, privaten oder kriminellen Akteure, die die Privatsphäre, Sicherheit oder Freiheit von Einzelpersonen untergraben wollen“.

Da die Datensammlung den Klägern zufolge auch dann erfolgt, wenn Nutzer im Privatsphäremodus eines Browsers auf das Internet zugreifen, können sich Personen der Sammelklage anschließen, die diese Modus auf mobilen Geräten oder Desktop-Computer einsetzen, um Websites aufzurufen, die Google Analytics oder Ad Manager verwenden – und mit einem Google-Konto angemeldet sind.

Pro Nutzer fordern die Kläger eine Entschädigung in Höhe von 5000 Dollar oder den dreifachen Satz des tatsächlich entstandenen Schadens – was immer höher ausfällt.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der US-Bundesstaat Arizona Google wegen Verbrauchertäuschung verklagt. Der Generalstaatsanwalt geht davon aus, dass Google keine Zustimmung zur Sammlung von Standortdaten hat. Irreführende Geschäftspraktiken werden Google zudem in Australien und Großbritannien vorgeworfen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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