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Spotify und Deezer beschweren sich bei EU über Apple

Mehrere europäische Anbieter digitaler Plattformen, darunter die Musikdienste Deezer und Spotify, haben sich bei der EU-Kommission über Apple und Amazon beschwert. Sie werfen ihnen wettbewerbsfeindliche Geschäftspraktiken vor, die kleineren Unternehmen schaden sollen, die wiederum auf deren Dienste angewiesen sind, wie die Financial Times berichtet.

In einem Brief forderten Spotify-Gründer Daniel Ek und Deezer-CEO Hans-Holger Albrecht den Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, auf, gleiche Bedingungen für alle zu schaffen. Dafür sei es notwendig, die Plattformen von Apple und Amazon, die „regelmäßig ihre bevorzugten Positionen missbrauchen“, einzuschränken.

Konkret sehen sich die Streaming-Anbieter sowie mehrere Entwickler und Herausgeber von Computerspielen benachteiligt, sobald sie ihre Angebote über Apples Apps Store verkaufen. Spotify erklärte, es müsse 30 Prozent der Gebühr für ein Abonnement an Apple abführen, sobald es über die im App Store erhältliche Spotify-App gebucht werde. Apple biete aber auch einen eigenen Musikdienst an – der diese Provision selbstverständlich nicht einkalkulieren muss.

Dem Bericht zufolge arbeitet die EU derzeit an neuen Bestimmungen für Firmen wie Apple und Amazon, die Waren und Dienstleistungen von App-Entwicklern und Anbietern über ihre Plattformen vertreiben. Sie sollen unter anderem regeln, wie Änderungen zu den Nutzungsbedingungen kommuniziert werden. Außerdem soll es Vorgaben für ein Beschwerdeverfahren geben, falls Anbieter von einer Plattform ausgesperrt werden oder im Ranking ohne Angaben von Gründen herabgestuft werden.

Um wettbewerbsfeindliches Verhalten zu verhindern, soll die EU-Kommission klare und durchsetzbare Auflagen und auch Gegenmaßnahmen formulieren. Mehr Transparenz sei alleine nicht ausreichend um sicherzustellen, dass „die Plattformen als Zugänge und nicht als Wächter der digitalen Wirtschaft“ agieren, heißt es weiter in der Beschwerde.

Gegen Google hatte die EU im Juni eine Kartellstrafe von 4,2 Milliarden Euro verhängt. Die Kartellwächter sahen es als erwiesen an, dass Google seine eigenen Dienste bevorzugt und die Angebote der Konkurrenz behindert. Einen ähnlichen Interessenkonflikt könnte die EU nun auch bei den Handelsplattformen von Apple und Amazon feststellen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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