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Apple gegen Samsung: Gerichtsverfahren geht weiter

Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung geht in eine neue Runde. Ein Bundesberufungsgericht hat entschieden (PDF), dass das Bezirksgericht im kalifornischen San Jose klären muss, ob für die Ermittlung der Höhe des Schadenersatzes, der Apple zusteht, ein neuer Prozess benötigt wird. Zuvor hatte sich der Supreme Court auf die Seite Samsungs gestellt und festgelegt, dass Apple nur eine Entschädigung anhand des Werts der von Samsung kopierten Designelemente zusteht – und nicht die gesamten Profite aus dem Verkauf der patentverletzenden Produkte.

Aufgrund des Urteils des Supreme Court musste sich das Bundesberufungsgericht nun erneut mit der Sache befassen. Statt selber eine Entscheidung zu treffen, gab es das Verfahren jedoch an die erste Instanz zurück. Auch der Supreme Court ließ in seinem Urteil offen, wie die Höhe der Entschädigung ermittelt werden sollte.

„Bezirksgerichte sind ein geeigneter Ort für diese Art von Analysen, also macht es Sinn, dass der Court of Appeals for the Federal Circuit wissen möchte, wie das Bezirksgericht das Problem angeht“, kommentiert Case Collard von der Anwaltskanzlei Dorsey & Whitney.

Apple hatte das Berufungsgericht aufgefordert, die Entschädigung der Vorinstanz zu bestätigen. Samsung habe in dem Verfahren als fertige Produkte nur vollständige Smartphones gezeigt. Samsung wiederum wollte erreichen, dass das Bezirksgericht angewiesen wird, den Schadenersatz neu zu verhandeln. Stattdessen soll es nun selbst entscheiden, ob ein neuer Prozess überhaupt benötigt wird.

„Das Bezirksgericht sollte angesichts der Gerichtsunterlagen die Argumente beider Parteien berücksichtigen und entscheiden, ob und welche weiteren Schritte notwendig sind“, heißt es in der Urteilsbegründung des Court of Appeals. „Falls das Gericht entscheidet, dass ein neuer Prozess notwendig ist, wird es die Gelegenheit haben, ein Verfahren für die Identifizierung des relevanten Fertigprodukts im Sinne des Patentgesetzes von 1952 festzulegen und das Verfahren auf diesen Fall anzuwenden.“

Apple wollte die Entscheidung des Gerichts nicht kommentieren. „Wir werden dem Bezirksgericht unseren Fall vortragen und uns im Interesse derjenigen durchsetzen, die Kreativität, Innovation und fairen Wettbewerb befürworten“, teilte ein Samsung-Sprecher mit.

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Das Urteil des Bundesberufungsgerichts bezieht sich auf die erste Patentklage Apples, bei der es unter anderem um das Designpatent D618.677 geht, das wichtige Design-Elemente wie den Home-Button und die „abgerundeten Ecken“ des iPhone beschreibt, und das Schutzrecht 7.844.915, das sich auf die Pinch-to-Zoom-Geste bezieht. Die Gültigkeit der beiden Patente ist nicht abschließend geklärt. Der United States Court of Appeals hatte jedoch im November 2015 eine erneute Anhörung zu der Frage, ob Apple eine Entschädigung zusteht, nachdem das US-Patentamt das Schutzrecht 7.844.915 für ungültig erklärt hat, abgelehnt.

In Frage steht ein Betrag von 399 Millionen Dollar. Im Dezember 2015 hatten sich Apple und Samsung bereits auf eine Teilzahlung zur ersten Patentklage in Höhe von 548 Millionen Dollar geeinigt. Der zweite Patentprozess, bei dem es derzeit um 119 Millionen Dollar geht, wird wahrscheinlich ebenfalls den Supreme Court beschäftigen.

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[mit Material von Shara Tibken, News.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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