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eID-Funktion des Personalausweises soll künftig standardmäßig aktiviert sein

Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, der am Freitag vom Kabinett beschlossen wurde, soll die eID-Funktion des Personalausweises, die bis dato nur wenig genutzt wurde, dem Willen der Bundesregierung nach in Zukunft standardmäßig aktiviert sein. Sie soll „in Zukunft bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet“ sein, wie „Spiegel Online“ berichtet, dem das Dokument vorliegt.

Seit dem 1. November 2010 wird der bereits 2008 beschlossene „neue“ Personalausweis ausgegeben. Die Online-Funktion konnte beim Abholen des Ausweises oder auch noch später aktiviert werden. Einem Sprecher des Innenministeriums zufolge, den Spiegel Online zitiert, haben bislang etwa 45 Millionen Bürger Personalausweise mit eID-Funktion erhalten, aber Schätzungen zufolge haben etwa nur ein Drittel davon die Online-Funktion freigeschaltet.

2014 machten nur fünf Prozent der damals 35 Millionen Ausweisbesitzer einer Erhebung der GfK im vergangenen Jahr zufolge überhaupt von der Möglichkeit Gebrauch, sich via eID im Internet zu identifizieren. Für digitale Behördengänge nutzten ihn immerhin 9,3 Prozent der von GfK Befragten, für kommerzielle Anwendungen 7,9 Prozent.

Während die erstmalige Freischaltung der Funktion kostenlos ist, liegt der Preis für ein Lesegerät allerdings zwischen 30 und 150 Euro. Die Funktion begleiten jedoch von Beginn an zum Teil massive Sicherheitsbedenken. Auch die für den eID-Service benötigte, kostenlose Software wies in ihrer ursprünglichen Version gravierende Sicherheitsmängel auf und musste vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgebessert werden.

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Dem Entwurf der Bundesregierung zufolge sollen künftig alle Personen, die die Onlinefunktion nicht freischalten wollen, aktiv werden, um die Funktion sperren zu lassen. Laut Spiegel Online soll das über den Anruf bei einer Hotline möglich sein. Die Eingabe einer Geheimnummer soll es Nutzer auch erlauben, sich darüber zu informieren, wer ihre Daten ausliest.

Der Entwurf soll im Übrigen gleichzeitig auch Anreize schaffen, damit mehr Firmen und Behörden das Zertifikat erwerben, das für den Einsatz der digitalen Funktionen des Personalausweises erforderlich ist. Dadurch sollen mehr Anwendungsmöglichkeiten geschaffen werden. nach einem Bericht der Welt am Sonntag waren es 2015 beispielsweise erst 55 kommerzielle und 109 behördliche Anbieter, die beim Bundesverwaltungsamt das Zertifikat erworben hatten, das sie zu einer digitalen Identitätsprüfung per nPA (neuer Personalausweis) berechtigt. Seitdem dürfte die Zahl kaum zugenommen haben. Neu hinzugekommen ist jedoch die sogenannte „Volksverschlüsselung“ von Telekom und Fraunhofer. Dabei kann die Authentifizierung mit Hilfe des elektronischen Personalausweises erfolgen. Zudem wurden zur CeBIT Pläne präsentiert, die Funktion bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung zu verwenden.

[Mit Material von Peter Marwan, silicon.de]

ZDNet.de Redaktion

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