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EU: Mitgliedsländer sollen Uber und Airbnb nicht verbieten

Die EU-Kommission hält ein vollständiges Verbot von Sharing-Diensten wie Airbnb und Uber nicht für angebracht. Das geht aus einem Entwurf für Richtlinien hervor, die Reuters einsehen konnte. Von Mitgliedsstaaten veranlasste Einschränkungen sollen demnach angemessen sein und dem öffentlichen Interesse entsprechen.

„Vollständige Verbote einer Aktivität stellen eine Maßnahme in der letzten Instanz dar“, heißt es in dem Dokument. „Sie sollten nur erlassen werden, wenn keine weniger einschränkenden Bestimmungen möglich sind, um dem öffentlichen Interesse zu entsprechen.“ Die kurzfristige Vermietung von Wohnungen zu untersagen, wie sie über Online-Plattformen wie Airbnb möglich ist, erscheine „schwer zu rechtfertigen“. Es gebe schließlich auch die angemessenere Möglichkeit, für solche Wohnungen die Anzahl von Tagen zu beschränken, in denen sie vermietet werden dürfen.

Der deutsche Hotelverband IHA sprach hinsichtlich der EU-Richtlinien von einem gegenwärtigen rechtlichen Vakuum, das auf Kosten von Verbrauchern, Bewohnern und Steuerzahlern gehe sowie den Wettbewerb zu Ungunsten der stark regulierten Hotelbranche verzerre. „Wir hoffen, dass Brüssel gleiches Maß anwendet sowohl für den sichtbaren Teil des Beherbergungsmarkts als auch für den grauen und zum Teil schwarzen Bereich“, ließ sich Hauptgeschäftsführer Markus Luthe zitieren.

Unternehmen der Sharing-Economy sehen sich in europäischen Städten einschränkenden Maßnahmen bis hin zu vollständigen Verboten ausgesetzt, nachdem die Vertreter etablierter Branchen sich lautstark über unfairen Wettbewerb beschwerten. So trat in Berlin ein Zweckentfremdungsgesetz in Kraft, das die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen untersagt und damit insbesondere Anbieter trifft, die ihre Wohnungen über Airbnb anbieten.

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Airbnb (kurz für Airbedandbreakfest, also etwa „Luftmatratze und Frühstück“) vermietet nicht selbst, sondern vermittelt lediglich Zimmer, Wohnungen, Häuser und andere Immobilienobjekte. Airbnb weigerte sich auch nach Inkrafttreten des Gesetzes, die Adressen seiner Anbieter in Berlin offenzulegen, da es die Privatsphäre und Daten seiner Nutzer schützen wolle. Andere Online-Plattformen wollen ihr Geschäftsmodell mit juristischen Mitteln verteidigen. Am 8. Juni wird das Verwaltungsgericht Berlin-Mitte über eingereichte Klagen verhandeln.

Ähnlich sieht es bei Uber aus, das sich nicht als Beförderungsdienst sieht, sondern nur als Fahrdienstvermittler, der als digitaler Service Fahrer und Passagiere verbindet. Später in diesem Jahr steht eine Entscheidung des höchsten EU-Gerichts zur Frage an, ob Uber ein digitaler Service ist oder ein Transportunternehmen, das an striktere Regeln etwa hinsichtlich Fahrerqualifikation und Versicherung gebunden ist.

Schon im letzten Jahr trat Uber den Rückzug aus Deutschland an und stellte seinen Dienst in mehreren Großstädten offiziell ein. „Wir mussten erkennen, wie aufwendig es unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen in manchen Städten ist, ein Produkt zu entwickeln, das unserem Anspruch gerecht wird“, erklärte Deutschlandchef Christian Freese dazu. „Insbesondere die Unsicherheiten und Ermessensspielräume auf lokaler Ebene haben wir unterschätzt.“

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ZDNet.de Redaktion

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