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Berlin vs. Airbnb: Zweckentfremdungsgesetz tritt in Kraft

Ein schon vor zwei Jahren beschlossenes Gesetz ist in Berlin wirksam geworden, das die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen untersagt, wie sie oft über Online-Plattformen wie Airbnb erfolgt. Es macht die „Zweckentfremdung von Wohnraum“ genehmigungspflichtig, gewährte aber einen genehmigungsfreien Übergangszeitraum bis zum 30. April 2016 für Wohnraum, der schon vor dem 1. Mai 2014 in einer solchen Weise genutzt wurde.

Erlaubt bleibt privaten Anbietern, über Vermittler wie Airbnb einzelne Räume ihrer Wohnung zu überlassen. Mit der Androhung von Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro untersagt ist aber, ganze Wohnungen über die Plattformen zu vermarkten, wie es meist üblich ist.

Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung sollte den Anstieg der Mietpreise in Berlin eindämmen. Zwischen 2009 und 2014 stiegen sie um 56 Prozent, liegen aber heute mit durchschnittlich rund 10 Euro je Quadratmeter noch immer deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Städte in Europa. Für zunehmende Verärgerung sorgte jedoch auch das verknappte Wohnungsangebot in von Touristen gerne frequentierten Lagen. Hier wurde zunehmend Wohnungen nicht mehr Dauermietern überlassen, sondern nur noch über Dienste wie Airbnb, Wimdu und 9Flats angeboten, während sie in der übrigen Zeit ungenutzt blieben.

Airbnb (kurz für Airbedandbreakfest, englisch „Luftmatratze und Frühstück“) vermietet nicht selbst, sondern vermittelt lediglich Zimmer, Wohnungen, Häuser und andere Immobilienobjekte. Seine Website listet über 2 Millionen Objekte in mehr als 190 Ländern. Einnahmen erzielt es durch Provisionen für alle getätigten Buchungen.

Das Berliner Gesetz ist zwar gültig, hat aber bislang offenbar wenig Eindruck bei Airbnb-Vermietern und den einschlägigen Online-Plattformen hinterlassen. Insgesamt soll es rund 14.000 Ferienwohnungs-Betreiber in der Stadt geben. Laut RBB waren beispielsweise bei Airbnb allein für den Bezirk Mitte am Montagmittag noch für Übernachtungen im August über 130 komplette Ferienwohnungen im Angebot. Der zuständige Bezirksstadtrat Stephan von Dassel (Grüne) schätzt über 90 Prozent der Angebote als gesetzwidrig ein, die mit Bußgeldern geahndet werden könnten: „Wir werden die Portale wie Airbnb nun auffordern, uns die Adressen der Ferienwohnungs-Anbieter mitzuteilen. Anschließend werden wir prüfen, wer gegen das Gesetz verstoßen hat.“

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Airbnb allerdings will die Adressen seiner Anbieter nicht offenlegen, sondern Daten weiterhin nur aggregiert und anonymisiert publik machen. Es halte sich an Gesetze, teilte das Unternehmen aus dem Silicon Valley mit, wolle jedoch die Privatsphäre und Daten seiner Nutzer schützen. Bei einer Anfrage sei zu prüfen, ob die Herausgabe persönlicher Daten mit den EU-Datenschutzregeln vereinbar ist.

Während von Dassel „Wohnung um Wohnung zurückerobern“ will, verweist Airbnb auf eine von ihm selbst beauftragte Umfrage, derzufolge eine Mehrheit der Berliner keine Bußgelder wünscht: „Wir werden auch weiterhin die Berliner Entscheidungsträger dazu ermutigen, ihre Bürger anzuhören und dem Beispiel anderer Großstädte wie Paris, London, Amsterdam oder auch Hamburg zu folgen und neue, klare Regeln für normale Leute, die ihr eigenes Zuhause teilen, zu schaffen.“

Andere Online-Plattformen wollen ihr Geschäftsmodell mit juristischen Mitteln verteidigen. Am 8. Juni wird das Verwaltungsgericht Berlin-Mitte über zwei eingereichte Klagen verhandeln.

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ZDNet.de Redaktion

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