Ein Gesetzesvorschlag, der Technikfirmen bei Strafermittlungen zum Entschlüsseln von Nutzerdaten zwingen soll, hat das französische Unterhaus Assemblée Nationale (Nationalversammlung) passiert. Er sieht Strafzahlungen bis 350.000 Euro und sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für das Management vor, sollte die Herausgabe verweigert werden. Einzelne Mitarbeiter, die nicht mit den Behörden kooperieren, sollen mit bis zu 15.000 Euro und bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.
Laut dem Titel (PDF) dient die vorgeschlagene Änderung des französischen Strafgesetzes dem Kampf gegen das organisierte Verbrechen, den Terrorismus und deren Finanzierung. Es soll auch garantieren, dass Strafverfolgunsprozeduren effizient durchgeführt werden können.
„Diese Regelung zielt darauf ab, Smartphonehersteller zu zwingen, Ermittlern Daten bereitzustellen. Es wird Aufgabe des Herstellers sein, diejenige Technik einzusetzen, die dafür erforderlich ist“, sagte Philippe Goujon von den Republikanern, einer der Initiatoren der Gesetzesänderung, gegenüber Bloomberg. „Das Ziel ist, dass sie kooperieren. Es geht nicht darum, Verschlüsselung zu schwächen.“
Im Vergleich zu Festplatten glänzen SSDs mit einer höheren Leistung, geringerem Energieverbrauch und weniger Hitzeentwicklung. Die längere Lebensdauer unterstreicht Samsung zudem mit einer 10-jährigen Garantie für seine 850PRO-Serie.
Der Vorschlag geht nun zur Prüfung an den Senat, also das Oberhaus des französischen Zweikammersystems. Anschließend muss sich die Nationalversammlung erneut damit beschäftigen.
Für Apple, das in den USA aktuell ähnlichen Ansprüchen des FBI ausgesetzt ist, könnte die Forderung zum Problem werden: Nach seinen Aussagen ist es ihm selbst nicht möglich, iPhones ab iOS 8 zu entsperren, wenn der meist sechsstellige Zugangscode des Anwenders unbekannt ist.
Für die sozialistische französische Regierung hat noch im Januar Staatssekretärin Axelle Lemaire einen Gesetzesvorschlag zurückgewiesen, der Behörden das Recht gegeben hätte, auch auf verschlüsselt gespeicherte Daten Verdächtiger zuzugreifen. Dies hätte Technikfirmen die Pflicht auferlegt, Hintertüren einzubauen, um eventuellen Zugriffsbegehren entsprechen zu können.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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