Der Stadtrat von Seattle im US-Bundesstaat Washington hat für Lyft und Uber tätigen Fahrern einen gewerkschaftlichen Zusammenschluss genehmigt. Über die Abstimmung mit dem Ergebnis von 8 zu 0 Stimmen berichten lokale Medien wie die Seattle Times. Der Beschluss sieht vor, dass Unternehmen wie die genannten Fahrdienstvermittler angewiesen werden können, der Stadt eine Mitarbeiterliste auszuhändigen. Diese würde sie an eine gemeinnützige Vereinigung, wahrscheinlich eine Gewerkschaft, weitergeben, um sich zu organisieren und die Fahrer zu kontaktieren.
Die New York Times zitiert in der Angelegenheit einen Sprecher von Lyft, die vorgeschlagene Regelung würde die Privatsphäre der Fahrer verletzen sowie den Passagieren und der Stadt zusätzliche Kosten auferlegen. Außerdem stehe sie im Widerspruch zu Bundesgesetzen.
Vor den Kosten schreckt auch der Bürgermeister von Seattle zurück, Ed Murray, der der Regelung deshalb die Unterschrift verweigern will. In Kraft treten würde sie dennoch. Murray jedenfalls will nun erst einmal eine Kommission einsetzen, um den auf die Stadtverwaltung voraussichtlich zukommenden Aufwand abzuschätzen.
Seattle hatte 2014 schon als erste US-Stadt einen Mindestlohn von 15 Dollar eingeführt. Es galt als wegweisend: Weitere Städte, darunter Los Angeles und San Francisco, zogen mit ähnlichen Vorschriften nach. New York hingegen schreibt 8,75 Dollar Mindestlohn vor, Idaho 7,25 Dollar.
Aus Seattle heißt es auch, die Stadt und andere US-Metropolen hätten Klagen (PDF) wegen Scheinselbständigkeit gegen Uber angestrengt, in der sie eine Offenlegung der Mitarbeiterzahl fordert. Uber gebe seine Fahrer als unabhängige Vertragspartner aus, in Wirklichkeit handle es sich aber zumeist um Angestellte. Uber hält dem entgegen, jeder Fahrer könne sich seine Arbeitszeiten und -dauer frei aussuchen. Somit seien sie „sicher keine Angestellten“.
Uber – und vor allem dessen Dienst UberPop – gilt als billige Alternative zu Taxifahrten. Seine niedrigen Fahrpreise sind erst dadurch möglich, dass es sich an für diese Branche geltende Regulierung nicht gebunden sieht. Strittig ist, ob Uber wie eine Taxifirma agiert oder nur zwischen Privatpersonen vermittelt. In Deutschland und Frankreich beispielsweise wird UberPop nicht mehr angeboten.
[mit Material von Asha Barbaschow, ZDNet.com]
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