Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen den Blog Netzpolitik.org wegen Landesverrats. Das meldete zunächst die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR. Der Blog bestätigt inzwischen, ein Schreiben des Generalstaatsanwalts erhalten zu haben.
Laut der Süddeutschen Zeitung hatte Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Anzeige erstattet. Netzpolitik.org hatte im Februar und April jeweils Auszüge aus vertraulichen Berichten des Verfassungsschutzes publiziert. Sie bezogen sich auf die Schaffung einer Überwachungseinheit, die Kommunikation und Organisation von Extremisten im Internet untersuchen sollte. Die Artikel erschienen unter dem Überschriften „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an ‚Massenauswertung von Internetinhalten‘“ und „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.“
Der Straftatbestand des Landesverrats wird von Paragraf 94 des Strafgesetzbuchs definiert: „Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Er wurde in der Geschichte der Bundesrepublik gelegentlich gegen Medien vorgebracht; bekanntestes Beispiel dürfte die Spiegel-Affäre von 1962 bleiben, nachdem das Magazin über geheime NATO-Planungen für den Fall eines Erstschlags der Sowjetunion berichtet hatte.
Unter den Twitter-Hashtags #Pressefreiheit und #Netzpolitik protestieren viele Bundesbürger gegen das Vorgehen der Behörden gegen netzpolitik.org. Auch Politiker nehmen Stellung zu der Affäre. Ralf Stegner von der SPD hält die ganze Sache für einen „schlechten Scherz“.
Datenschützer Peter Schaar sieht die Verfassung in Gefahr:
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