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Deutscher Sharehoster Netload ist offline

Wie die Rechtsanwaltskanzlei Rasch am Wochenende mitgeteilt hat, sind die Server des deutschen Sharehosters Netload außer Betrieb. Vorangegangen waren mehrere Abmahnungen der Kanzlei und eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg.

Bereits 2011 kam es zum ersten Gerichtsverfahren gegen die Netload GmbH. In der Folge ging es um Unterlassung, aber auch um Auskunftserteilung. Der Geschäftsführer der Netload GmbH weigerte sich, Auskunft über Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse der „Uploader“ zu erteilen. Daraufhin verhängte das Landgericht Frankfurt am Main zunächst mehrere Ordnungsgelder und schließlich – als auch diese nicht wirkten – eine Ordnungshaft von 10 Tagen gegen den Geschäftsführer (Beschluss vom 06.12.2012, Az. 2-03 O 484/11). Um einer Verhaftung zu entgehen, erteilte der Geschäftsführer schließlich doch Auskunft. In der Folge stellte er auch sein Vergütungsmodell für Uploader um, sodass Netload an Attraktivität verlor. Immer weniger Kunden frequentierten die Seite, sodass im November 2013 anhand des Impressums der Seite ersichtlich wurde, dass sich die Netload GmbH in Liquidation befand.

Im Februar 2015 wurde Netload an die Firma S Digital Media GmbH verkauft. Das Spiel begann von Neuem. Es wurden wiederum urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten, die von der Betreiberin nach Aufforderung der Rechteinhaber nicht gelöscht wurden. Da S Digital Media keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, erwirkte die Kanzlei Rasch vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (Az. 310 O 132/15). Diese wurde der neuen Betreiberin Anfang Mai 2015 zugestellt. Seit dem 5.5.2015 sind unter netload.in keine Dateien mehr abrufbar. Stattdessen wurden Nutzer zu einer deutschen Pornoseite umgeleitet. Seit dem 8.5.2015 ist der Domäne keine IP-Adresse mehr zugeordnet. Allerdings ist unter netload.me seit gestern eine ähnlich aufgebaute Seite erreichbar.

Sharehoster wurden immer wieder für die Speicherung und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt. Gerichte haben in der Vergangenheit diesen Dienstleistern immer mehr Auflagen erteilt, sodass sich ein Betrieb nicht mehr lohnte. Zwar waren die Firmen als Serviceprovider zunächst von der sogenannten Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer befreit und mussten illegale Inhalte erst auf Hinweis löschen, doch mit zunehmendem Druck durch Rechteinhaber und Behörden stieg der Aufwand, um die rechtlichen Auflagen zu erfüllen. Um einen effektiveren Schutz vor der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials zu gewährleisten, führte beispielsweise Rapidshare im November 2012 schließlich ein neues Datentraffic-Modell ein – und wurde dadurch für Filesharer mit einem Schlag uninteressant. Im Februar 2015 stellte es seinen Dienst endgültig ein.

Kai Schmerer

Kai ist seit 2000 Mitglied der ZDNet-Redaktion, wo er zunächst den Bereich TechExpert leitete und 2005 zum Stellvertretenden Chefredakteur befördert wurde. Als Chefredakteur von ZDNet.de ist er seit 2008 tätig.

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