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US-Gericht weist Kartellklage gegen Google wegen Android-Apps zurück

Die US-Bundesrichterin Beth Labson Freeman hat eine Kartellklage gegen Google zurückgewiesen. Der Internetkonzern soll Verbrauchern geschadet haben, weil er Hersteller von Android-Geräten zwingt, seine eigenen Apps vorzuinstallieren. Die Verträge zwischen Google und den Geräteanbietern sollen unter anderem zu höheren Preisen für Smartphones geführt haben.

Googles Anforderungen an Hersteller wie Samsung sollen aber auch Drittanbietern den Zugang zu Smartphones und Tablets mit Googles Mobilbetriebssystem erschwert haben. Als Beispiel wird laut Computerworld in der Klage Microsofts Suchmaschine Bing genannt, was den Wettbewerb im Suchmarkt und auch Innovationen eingeschränkt habe.

Nach Ansicht der Richterin ist es den Klägern allerdings nicht gelungen, einen Zusammenhang zwischen den Software-Vorgaben und den Preisen für Mobiltelefone herzustellen. Auch gebe es „keine Beweise dafür, dass das Verhalten der Beklagten Verbraucher davon abgehalten hat, frei unter anderen Suchprodukten zu wählen, oder Mitbewerber von neuen Entwicklungen abgehalten hat.“

Die Kläger, die auch den Status einer Sammelklage anstreben, haben dem Bericht zufolge nun drei Wochen Zeit, ihre Kartellklage zu überarbeiten. Sollte es ihnen in der Zeit nicht gelingen, die Richterin zu überzeugen, wäre das Verfahren voraussichtlich gescheitert.

Die EU rollt derzeit ihre Kartelluntersuchung gegen Google neu auf. Das hatte die neue Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im Dezember angekündigt. „Ich bin darauf gestoßen, dass die Informationen in diesem Fall einer Aktualisierung bedürfen“, sagte sie kurz vor Weihnachten. Dabei geht es in erster Linie um Googles dominierende Stellung im Suchmarkt, die es ausnutzen soll, um eigene vertikale Suchdienste etwa für Reisen und Shopping besser als rivalisierende Angebote zu platzieren.

Ob Vestager auch wegen Android gegen Google ermitteln wird, ist unklar. Im Juli hatte Reuters berichtet, die Europäische Kommission bereite ein neues Ermittlungsverfahren vor, bei dem es um die Geschäftspraktiken des Unternehmens in Bezug auf sein Mobilbetriebssystem gehe. Eine Untersuchung soll demnach zeigen, ob es den Marktanteil von Android von über 70 Prozent in Europa nutzt, um die Verbreitung seiner Dienste wie Maps zu erhöhen oder die Vorinstallation konkurrierender Dienste wie Suchmaschinen und App Stores zu verhindern.

Russland prüft zudem, ob Google dort ebenfalls gegen Anti-Monopol-Gesetze verstößt. Die russische Suchmaschine Yandex sieht sich durch die Integration von Googles eigenen Diensten in Android benachteiligt und fordert eine Entbündelung. Als Beweis führt Yandex an, dass es im russischen Suchmarkt einen Anteil von 60 Prozent halte, bei der mobilen Suche durch die erzwungene Bündelung aber nur 44 Prozent erreiche.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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