E-Book-Preisabsprachen: Apple einigt sich mit US-Bundesstaaten

Apple hat im Streit um Preisabsprachen für E-Books einen Vergleich mit den Generalstaatsanwälten von 33 US-Bundesstaaten erzielt. Das geht aus gestern von der vorsitzenden Richterin Denise Cote veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervor. Sie enthalten jedoch keine Details zu finanziellen Absprachen oder einem von Apple zu zahlenden Schadenersatz.

Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple und fünf der größten Verlage in den USA beschuldigt, Preise für elektronische Bücher abgesprochen zu haben, um Amazons Marktposition zu schwächen. Dem im Juli 2013 ergangenen erstinstanzlichen Urteil zufolge soll Apple bei den Preisabsprachen sogar eine führende Rolle gespielt haben, um die Preise für E-Books anzuheben. Gegen das Urteil hatte Apple im Oktober 2013 Berufung eingelegt.

Ab Juli 2014 sollte die Klage der US-Bundesstaaten verhandelt werden. Die Generalstaatsanwälte hatten ursprünglich 280 Millionen Dollar gefordert und den Betrag im Januar auf 840 Millionen Dollar erhöht. Es sei bereits bewiesen, dass Apple die Verschwörung angeführt habe, argumentierten sie. Apple wiederum beantragte eine Abweisung der Klage und unterstellte, die Bundesstaaten seien nicht berechtigt, Schadenersatz von Apple zu fordern.

Nachdem Cote diesen Antrag im April zurückgewiesen hatte, lehnte ein Berufungsgericht auch Apples Eilantrag auf Aussetzung des Verfahrens ab, bis eine Entscheidung zu Apples Beschwerde gegen die Zulassung der Klage als Sammelklage vorliegt.

Wie Bloomberg unter Berufung auf Steve Berman, einen der Klägeranwälte, berichtet, gilt der Vergleich auch für alle US-Verbraucher. Zudem gehe aus den Gerichtsunterlagen hervor, dass Apple an seiner Beschwerde gegen das Urteil von Richterin Cote festhalte.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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