Nutzer der vermeintlichen Streaming-Dienste Popcorn Time und cuevana.tv laufen Gefahr, wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Inhalten abgemahnt zu werden. Das berichten die Kanzleien GGR Rechtsanwälte und WILDE BEUGER SOLMECKE. Nach Angaben der Rechtsanwälte haben zahlreiche Klienten Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten.
Anders als im Fall Redtube handelt es sich bei den beiden Angeboten allerdings nicht um Streaming. Popcorn Time und cuevana.tv beziehen ihre Inhalte aus dem Torrent-Netzwerk. Da Nutzer dieser Portale beim Betrachten eines Films diesen auch teilen, handelt es sich eindeutig um Filesharing. Da das Betrachten eines Streams legal ist, aber nicht das Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Films, sind die entsprechenden Abmahnungen rechtmäßig. Auch wenn die Nutzer der beiden Portale keine Kenntnis haben, dass sie die Filme während des Betrachtens verbreiten.
Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt: „Wer in Deutschland Popcorn Time und cuevana.tv nutzt, handelt klar rechtswidrig. Die Gefahr eine Abmahnung zu erhalten, ist hoch. Hinter den Plattformen steckt die gleiche Technologie, wie sie auch bei der Tauschbörsennutzung angewandt wird. Für die Nutzer ist das kaum zu erkennen. …. Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor“.
Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte sieht das ähnlich: „Wir können allen Nutzern nur anraten, in Deutschland auf die Nutzung von Popcorn Time und cuevana.tv zu verzichten, wenn man es nicht auf eine kostenintensive Abmahnung ankommen lassen möchte.“
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