Java-Berufungsverfahren: Oracle erzielt Etappensieg gegen Google

Ein US-Bundesberufungsgericht beim Federal Circuit hat ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass Oracles 37 Java-APIs doch dem Urheberrecht unterliegen. Es ließ aber offen, ob Googles Nutzung dieser Programmierschnittstellen in seinem Mobilbetriebssystem Android dennoch nach dem Prinzip von Fair Use als angemessene Verwendung zulässig war, da es nur eine begrenzte Menge Code nutzte, um ein neues Produkt zu schaffen. Die Entscheidung dieser Frage verwies es an das US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien zurück, das gegebenenfalls auch über einen Schadenersatz zu befinden hat.

Schon im Dezember zeichnete sich ab, dass Google im Java-Berufungsverfahren in die Defensive kam. Der Fall wurde vor dem Federal Circuit verhandelt, der auf Patentstreitigkeiten spezialisiert ist, da Oracle ursprünglich auch wegen angeblicher Patentverletzungen geklagt hatte. Mit seiner Patentklage war Oracle jedoch gescheitert und hatte seine frühere Schadenersatzforderung von mehreren Milliarden Dollar inzwischen auf etwas über eine Milliarde Dollar reduziert. Der Federal Circuit ist dafür bekannt, dass er etwa die Hälfte der vorinstanzlichen Urteile aufhebt, wie er es auch in diesem Fall tat.

„Die Entscheidung des Federal Circuit ist ein Sieg für Oracle und die gesamte Softwarebranche, die sich darauf verlässt, dass der urheberrechtliche Schutz Innovation fördert sowie sicherstellt, dass Entwickler für ihre bahnbrechende Arbeit belohnt werden“, begrüßte Oracle das aktuelle Urteil. „Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesbezirksgericht in der Wiederaufnahme die Fair-Use-Doktrin sachgerecht anwendet, die keineswegs den Sinn hat, eine unverhüllte kommerzielle Ausbeutung urheberrechtlich geschützten Materials zu schützen.“

„Wir sind enttäuscht durch dieses Urteil, das eine gefährliche Präzedenz für Informatik und Softwareentwicklung setzt, und prüfen unsere weiteren Möglichkeiten“, heißt es in einer knappen Stellungnahme Googles. Zu den naheliegenden Optionen gehört es, den Supreme Court anzurufen, oder ganz auf den Schutz durch das Fair-Use-Prinzip zu setzen. In der Vorinstanz war sich die Jury jedoch uneinig gewesen, ob Googles Nutzung als „Fair Use“ gelten kann, also trotz Urheberrechtsverletzung angemessen war.

Branchenteilnehmer verfolgten den Streitfall aufmerksam und schlugen sich je nach ihrer eigenen Interessenlage auf eine der beiden Seiten. Microsoft, NetApp und EMC unterstützten in schriftlichen Stellungnahmen Oracles Argumente. Rackspace, eine Gruppe von Informatikern und die Application Developers Alliance hingegen schloss sich Googles Auffassung an und argumentierte, dass die fraglichen APIs wenig mehr als Richtungsanweisungen geben und keine schöpferische Tiefe aufweisen.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt, erklärte sich ebenso enttäuscht wie besorgt über das Urteil des Berufungsgerichts. „Die Implikationen dieser Entscheidung sind weitreichend und gefährlich“, heißt es in ihrer Erklärung. „Wie wir und andere dem Gericht zu erklären versucht haben, war die Freiheit, vorhandene APIs neu zu implementieren und zu erweitern, die entscheidende Voraussetzung für Wettbewerb und Fortschritt sowohl in der Hardware- als auch in der Softwareentwicklung.“ Das erst habe florierende Branchen entstehen lassen, weil Wettbewerber etablierte Akteure herausfordern und den Stand der Technik voranbringen konnten. „Die heutige Entscheidung gefährdet das alles und gibt Oracle und anderen potenziell ein Vetorecht gegenüber jedem Entwickler, der ein kompatibles Programm schaffen will. Schlimmer noch, wenn das Urteil grünes Licht für API-Klagen gibt, werden große wie kleine Softwarefirmen mehr und mehr Ressourcen von der Entwicklung abziehen müssen zugunsten juristischer Abwehr. Das wird gut für den Berufsstand der Juristen sein – aber nicht so gut für alle anderen.“

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

ZDNet.de Redaktion

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