Richterin Koh verweigert dauerhaftes Verkaufsverbot von 23 Samsung-Produkten

Apple hat im Prozess gegen Samsung in Nordkalifornien einen Rückschlag hinnehmen müssen. Richterin Lucy Koh lehnte einen Antrag auf ein Verkaufsverbot von 23 Samsung-Produkten ab. Dem Beschluss zufolge konnte Apple „nicht nachweisen, dass es zu der beantragten Verfügung berechtigt ist“.

Allerdings musste auch Samsung einen Dämpfer hinnehmen. Koh bestätigte nämlich den im November von einer Jury angesetzten zusätzlichen Schadenersatz in Höhe von 290 Millionen Dollar. Samsung hatte zuvor die Rechnung aufgestellt, dass Apple nur 52 Millionen Dollar zusätzlich zu den bereits feststehenden 640 Millionen Dollar zustehen.

Auf die Summe von 640 Millionen Dollar war der ursprünglich 2012 angesetzte Schadenersatz in Höhe von 1,05 Milliarden Dollar zusammengestrichen worden. Nach Stand der Dinge erhielte Apple also 290 Millionen plus 640 Millionen Dollar zu – macht 930 Millionen Dollar zu Lasten von Samsung, was nur wenig unter der ursprünglichen Schadenssumme läge.

Patentblogger Florian Müller, der in der Vergangenheit bekanntlich schon Oracle und Microsoft beraten hat, merkt auf FOSS Patents an, dass Apple wie Samsung noch Einspruch gegen die Entscheidung einlegen können. Ihm zufolge handelt es sich um einen herben Rückschlag für Apple, nachdem dessen Lage in dem Verfahren Ende Januar noch rosig ausgesehen habe.

Die Entscheidung von Koh betrifft den ersten Prozess von Apple gegen Samsung, der an ihrem Gericht verhandelt wurde. Ein zweiter – rund um aktuellere Samsung-Geräte, die angeblich ebenfalls Apples rechte verletzen – steht für März an, nachdem von Koh angeordnete Einigungsgespräche unter Beteiligung der CEOs offenbar gescheitert sind.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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