Patenttroll verklagt US-Handelsbehörde FTC

Der US-Patentverwerter MPHJ hat eine Klage (PDF) gegen die Federal Trade Commission (FTC) eingereicht. Er ist damit offenbar einer Klage der Handelsbehörde zuvorgekommen, die dem auch als Patenttroll bezeichneten Unternehmen betrügerische Geschäftspraktiken vorwirft. MPHJ zufolge fällt die Lizenzierung von Patenten aber nicht in die Zuständigkeit der FTC.

MPHJ verfolgt eine andere Strategie als die meisten Patentverwerter. Es geht nicht gegen Konzerne vor, um große Schadenersatzsummen zu erstreiten, sondern wendet sich gegen Kleinunternehmen und Einzelhändler. Von denen verlangt es Lizenzgebühren im Bereich von 900 bis 1200 Dollar, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Seine Ansprüche begründet das vom texanischen Anwalt Jay Mac Rust gegründete MPHJ mit fünf Patenten, die es 2012 für einen Dollar gekauft hat. Sie decken unter anderem Scanner- und E-Mail-Technologien ab. Inzwischen soll MPHJ seine Ansprüche gegenüber mindestens 16.000 Firmen geltend gemacht haben. Bei angenommenen Lizenzgebühren von durchschnittlich 1000 Dollar würde dies einem Betrag von 16 Millionen Dollar entsprechen.

Allerdings soll das Geschäftsmodell bisher wenig erfolgreich sein. Laut Electronic Frontier Foundation haben bisher nur 17 Firmen bezahlt, und zwar seit September 2012. Erste Patentklagen habe MPHJ am 18. November 2013 eingereicht, nachdem es zuvor selbst von den Bundesstaaten Nebraska und Vermont (PDF) verklagt worden sei.

Nach Ansicht von Experten hat die Klage gegen die FTC wenig Aussicht auf Erfolg. „Dumme Leute machen dumme Dinge. Das war zu erwarten, nicht wahr?“, kommentierte Daniel Ravicher, Executive Director der Public Patent Foundation. Andrew Updegrove von der Kanzlei Gesmer Updegrove sagte, er „liebe die Stelle, wo sich Rust über die FTC beschwert, sie sei aus dem Nichts gekommen und habe nach bestimmten Dingen gefragt.“

Das US-Repräsentantenhaus hatte Anfang Dezember mit einer großen Mehrheit einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Klagewelle durch Patenttrolle eindämmen soll. Unter anderem sollen sie künftig ein Prozesskostenrisiko tragen und bei einer Niederlage für die gegnerischen Anwaltskosten aufkommen müssen. Außerdem soll es Herstellern möglich sein, ihre Kunden in einem Klageverfahren zu vertreten. Dieser Teil des Entwurfs richtet sich gezielt gegen Firmen wie MPHJ, die auch kleine Einzelhändler verklagen, die sich schon aus finanziellen Gründen nicht ernsthaft wehren können und selbst bei haltlosen Klagen zu einer kostspieligen außergerichtlichen Einigung gezwungen sind.

[mit Material von Stephen J. Vaughan-Nichols, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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