Samsung darf Steve Jobs‘ Android-Kritik nicht in Patentprozess einbringen

Die zuständige Bezirksrichterin Lucy Koh hat entschieden, dass Samsung die wütenden Äußerungen des verstorbenen Apple-CEOs Steve Jobs zu Googles Mobilbetriebssystem Android nicht in den Patentprozess gegen Apple einbringen darf. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, folgte Koh damit einem Antrag des iPad-Herstellers, mit dem dieser vor allem Zitate aus Walter Isaacsons autorisierter Steve-Jobs-Biografie unterbinden wollte.

Autorisierte Steve-Jobs-Biografie (Bild: Simon & Schuster)

Wie Isaacson in seinem Buch berichtet, reagierte Jobs mit Kraftausdrücken auf Googles Android OS und nannte es „schweren Diebstahl“. Als HTC im Januar 2010 ein Android-Smartphone vorstellte, wetterte er: “Ich werde bis zum letzten Atemzug dranbleiben und jeden Penny von Apples 40 Milliarden Dollar auf der Bank einsetzen, um dieses Unrecht zu korrigieren. Ich werde Android zerstören, weil es ein gestohlenes Produkt ist. Ich bin bereit, den Atomkrieg zu erklären.“

Samsung hatte zuvor in einem Antrag argumentiert, Jobs‘ Atomkrieg-Aussage „spricht für Apples Voreingenommenheit, unrichtigen Motive und sein fehlendes Vertrauen in seine eigenen Ansprüche als Mittel zum Zweck, nämlich Android zu zerstören.“ Richterin Koh wollte dieser Argumentation jedoch nicht folgen und erklärte die Aussagen für irrelevant: „Ich glaube wirklich nicht, dass es in diesem Prozess um Steve Jobs geht.“

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu der von Richter Richard Posner in einem ähnlichen Patentverfahren zwischen Apple und Motorola in Chicago, Illinois. Posner hatte Apples Antrag Anfang Juni abgewiesen. Darin hieß es: „Um jedwede mögliche Vorurteile gegen Apple zu vermeiden, wenn Motorola das Buch zu nutzen versucht, um die Emotionen der Jury anzusprechen, bittet Apple das Gericht, jegliche Bezugnahme auf das Jobs-Buch während des Prozesses zu verhindern.“ Ende Juni sagte Posner dann den gesamten Prozess ab, weil weder Apple noch Motorola einen finanziellen Schaden nachweisen konnten.

Anders als die Jobs-Zitate ließ Richterin Koh von Samsung zusammengetragene Informationen zu Apples Geschäften in China als Beweise zu, solange sie sich nicht auf Verstöße gegen Menschenrechte konzentrierten. Die Entscheidung ist die jüngste in einer Reihe von Vorverfahren, bevor am 30. Juli die Hauptverhandlung startet.

Apple und Samsung streiten seit Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind und wer wessen Patente ohne Lizenz verwendet. Begonnen hatte die Auseinandersetzung im April 2011 mit einer bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage Apples, die Samsung seitdem mit mehreren Gegenklagen beantwortet hat. Inzwischen beschäftigt der Konflikt Gerichte in Australien, Deutschland, den Niederlanden, Japan, Südkorea, Frankreich, Italien und den USA.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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