Vorratsdatenspeicherung: EU gibt Deutschland zwei Monate Zeit

Die Europäische Kommission hat Deutschland und Rumänien förmlich dazu aufgefordert, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung binnen zwei Monaten vollständig umzusetzen. Seit den Urteilen des deutschen und des rumänischen Verfassungsgerichts, mit denen die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie aufgehoben worden seien, hätten beide Länder keine Informationen zum Stand der Dinge an die Kommission übermittelt. Nach eigenen Angaben befürchtet die EU durch die Verzögerungen „negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen“.

Deutschland hatte der EU-Kommission im Januar 2008 ihre innerstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie übermittelt. Derzeit ist das Gesetz aber ausgesetzt: Das Bundesverfassungsgericht erklärte es Anfang März 2010 für verfassungswidrig. Die Regelung verstieß nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes – und damit gegen das Fernmeldegeheimnis. Alle gespeicherten Daten seien „unverzüglich zu löschen“. Das Gericht forderte zudem „anspruchsvolle und normenklare Regelungen“ hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte.

Mitte Januar 2011 hatten sich die Innenminister der Länder noch für eine rasche Einigung bei der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Weil aber offenbar keine erfolgte, übermittelte die EU Mitte Juni ein Aufforderungsschreiben an Deutschland. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte damals, man stehe seit langem im Dialog mit der EU-Kommission. Eine schnelle Umsetzung einer neuen Regelung lehnte sie jedoch ab.

Deutschland teilte Mitte August mit, das Bundesjustizministerium habe einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erhalten. Dazu wird demnach derzeit in den Ministerien beraten. Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten war 2006 angenommen worden. Sie hätte eigentlich bis zum 15. September 2007 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden sollen. Es bestand die Möglichkeit, Unternehmen die Speicherung erst ab dem 15. März 2009 zwingend vorzuschreiben.

ZDNet.de Redaktion

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