Das Schweizerische Bundesgericht hat eine Open-Source-Lösung für Gerichte entwickelt. OpenJustitia (PDF) ermöglicht insbesondere eine effiziente Recherche von Entscheiden, heißt es vonseiten der Behörde. Sie arbeitet nach eigenen Angaben seit Jahren mit Open-Source-Lösungen und will die Software Ende August unter der Lizenz GPLv3 allgemein verfügbar machen.
Zielgruppe sind andere Gerichte in der Schweiz. Die durch öffentliche Gelder finanzierte Gerichtssoftware soll in kantonalen und weiteren Gerichten wiederverwendet werden. So könne man die Kosten für IT-Infrastruktur der öffentlichen Hand senken und die Steuerzahler entlasten.
Wettbewerber wie Abraxas, Delta Logic, Eurospider und Weblaw, die selbst Gerichtssoftware entwickeln, können die Lösung zu den gleichen Bedingungen beziehen und sie in ihre Produkte integrieren. Das Bundesgericht hofft darauf, von den Weiterentwicklungen zu profitieren.
Die Parlamentariergruppe Digitale Nachhaltigkeit gehört zu den Befürwortern der Initiative. In der IT gebe es zahlreiche Bereiche, in den die öffentlichen Institutionen aufgrund des Koordinationsaufwands, schwacher IT-Strategie oder aus anderen Gründen nicht optimal kooperierten, teilte die Gruppe mit. „Dort können sich private Software-Anbieter oftmals lukrative Geschäftsfelder basierend auf proprietärer Nischensoftware aufbauen und jahrelang Gewinne mit Angeboten erzielen, die weder dem Stand der Technik noch unbedingt den Anforderungen der Behörden entsprechen.“ Mit Open-Source-Projekten der öffentlichen Hand werde dagegen ein „gesunder, nicht auf Herstellerabhängigkeit (Vendor Lock-in) basierender Wettbewerb unter privaten Software-Anbietern ermöglicht“.
Diese sehen die Sache naturgemäß anders. Das Bundesgericht dränge mit steuerlich subventionierten Dumpingpreisen private Anbieter aus dem Markt, lautet die Kritik. Demnach haben Unternehmen in mehreren Kantonen über die Einführung einer Lösung für die Onlinepublikation von Urteilen und die Datenverwaltung verhandelt. Diese Verhandlungen seien plötzlich jedoch ins Stocken geraten – weil das Bundesgericht ein günstigeres Angebot vorgelegt habe.
FDP-Ständerat Hans Hess hat den Fall laut SonntagsZeitung jetzt vor die Geschäftsprüfungskommission gebracht. „Gewerbliche Dienstleistungen gehören nicht zu den Aufgaben des Bundesgerichts. Das muss abgeklärt und gegebenenfalls unterbunden werden“, so der Politiker.
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