Apple: „App Store“ ist kein allgemeiner Begriff

Apple hat im Rechtsstreit mit Amazon um die Verwendung des Begriffs „App Store“ beim zuständigen Bundesgericht einen neuen Schriftsatz eingereicht. Darin weist es Amazons Behauptung zurück, „App Store“ sei ein allgemeiner Begriff, der nicht geschützt werden könne.

„Wir bestreiten, dass die Marke ‚App Store‘ generisch ist und davon ausgehend dass der Dienst ‚Amazon Appstore für Android‚ ein ‚App Store‘ ist“, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Außerdem glaube Apple nicht, dass „die Wörter ‚App Store‘ zusammen ein Geschäft für Apps beschreiben“ oder „üblicherweise von Unternehmen für Software-Download-Dienste verwendet werden.“ Auch der Begriff „App Store Market“ stehe nicht für einen Marktplatz für mobile Software-Downloads.

Apple hatte Amazon im März verklagt, nachdem der Online-Händler den Amazon Appstore for Android gestartet hatte. Apple zufolge verwirrt die Verwendung des Begriffs „App Store“ Verbraucher.

Amazon erwiderte darauf, der Begriff „App Store“ sei zu allgemein, und forderte das Gericht auf, die Klage abzuweisen. Seine Position begründete das Unternehmen mit einem Zitat von Apple-CEO Steve Jobs. Der hatte in einem Interview im Oktober 2010 ähnliche Angebote wie Apples App Store, allen voran den Marktplatz für Googles Mobilbetriebssystem Android, ebenfalls einen „App Store“ genannt.

Bisher gehören Apple die Markenrechte an „App Store“ noch nicht. Eine Entscheidung des US-Patentamts zu dem 2008 eingereichten Antrag steht noch aus. Den muss Apple auch gegen Microsoft verteidigen. Microsoft behauptet ebenfalls, der Begriff sei eine allgemeine Bezeichnung. Ein Markenschutz würde Konkurrenten behindern, da sie ihr Angebot nicht mehr mit diesem Begriff beschreiben könnten. In Europa versucht Microsoft seine Position inzwischen zusammen mit Nokia durchzusetzen.

Apple und Microsoft beschäftigen Sprachexperten und Forscher, die Wörterbücher und Presseberichte heranziehen, um zu belegen, dass der Begriff ‚App Store‘ Apple beziehungsweise niemandem gehört. Zuletzt hatte Apple eine mündliche Anhörung beantragt, da die Schriftsätze beider Parteien inzwischen mehr als 1400 Seiten umfassen.

HIGHLIGHT

ZDNet.de für mobile Geräte: m.zdnet.de

ZDNet.de steht nun auch in einer für mobile Geräte optimierten Version zur Verfügung. Unter m.zdnet.de finden Sie Nachrichten, Blogs und Testberichte.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

49 Minuten ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

3 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

3 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

3 Tagen ago

Meta meldet Gewinnsprung im ersten Quartal

Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…

4 Tagen ago

Maximieren Sie Kundenzufriedenheit mit strategischem, kundenorientiertem Marketing

Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…

4 Tagen ago