US-Gericht: IP-Adressen lassen sich nicht mit Personen gleichsetzen

US-Bezirksrichter Harold Baker hat entschieden, dass eine IP-Adresse nicht ausreicht, um eine reale Person zu identifizieren. Das kanadische Unternehmen VPR kann dem Urteil zufolge Internetprovider nicht dazu zwingen, zu IP-Adressen gehörige persönliche Daten ihrer Kunden herauszugeben. VPR ist ein Anbieter von Pornofilmen.

Von der Aktivität einer bestimmten IP-Adresse ausgehend lasse sich nicht darauf schließen, dass der Inhaber dieser Adresse auch der Täter sei, urteilte Baker. Er schreibt: „In diesem Fall wurde nicht ein einziger der 1017 möglichen Angeklagten identifiziert. Überdies ignoriert VPR die Tatsache, dass die Inhaber der Adressen nicht notwendig selbst gegen das Urheberrecht verstoßen haben.“ Dies hätte auch dann gegolten, wenn der ISP die persönlichen Daten eines Kunden herausgegeben hätte.

Als Beispiel nannte der Richter einen Fall, in dem Bundesbehörden ein Paar wegen Besitzes von Kinderpornografie verhaftet hatten. Später habe sich herausgestellt, dass ein Nachbar ihr WLAN für illegale Aktivitäten genutzt hatte.

Das Urteil könnte sich auf Urheberrechtsprozesse auswirken, wie sie die Musikindustrie immer wieder gegen Tauschbörsen wie Lime Wire, aber auch gegen einzelne Nutzer anstrengt. Dabei wird offenbar versucht, durch überzogene Schadensforderungen eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

In Deutschland würde ein vergleichbarer Fall allerdings unter den Begriff der Mitstörerhaftung fallen. Das Amtsgericht Frankfurt beispielsweise hat dazu geurteilt, dass der Inhaber mit der Einrichtung eines Rechners mit Internetanschluss eine Gefahrenquelle schaffe. Er müsse dafür Sorge tragen, dass sein Netzwerk ausreichend geschützt sei. Er habe es daher auch zu verantworten, wenn der PC unberechtigt genutzt werde.

HIGHLIGHT

P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen

Ein Abmahnschreiben wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ist kein Grund zur Panik. ZDNet zeigt, wie man die Folgen mit einem kühlen Kopf und den richtigen Schritten minimiert.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Google: Passkeys schützen mehr als 400 Millionen Google-Konten

Die Passwort-Alternative Passkeys überholt Einmalpasswörter bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Auch Microsoft setzt sich aktiv für die…

11 Stunden ago

Infostealer: 53 Prozent der Angriffe treffen Unternehmensrechner

Der Anteil steigt seit 2020 um 34 Prozentpunkte. Allein 2023 erfasst Kaspersky rund 10 Millionen…

12 Stunden ago

Salesforce: Mit Einstein GPT zurück auf die Überholspur?

Salesforce forciert den Ausbau seiner Industry Clouds. Mit ihrem Prozesswissen könnten deutsche IT-Dienstleister davon profitieren.

1 Tag ago

Neue Backdoor: Bedrohung durch Malvertising-Kampagne mit MadMxShell

Bisher unbekannter Bedrohungsakteur versucht über gefälschte IP Scanner Software-Domänen Zugriff auf IT-Umgebungen zu erlangen.

3 Tagen ago

BSI-Studie: Wie KI die Bedrohungslandschaft verändert

Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.

3 Tagen ago

KI-Wandel: Welche Berufe sich am stärksten verändern

Deutsche sehen Finanzwesen und IT im Zentrum der KI-Transformation. Justiz und Militär hingegen werden deutlich…

3 Tagen ago