Buchhändler erwirkt einstweilige Verfügung gegen Amazon wegen Preisparität

Die Mediantis AG, Betreiber des Zentralen Verzeichnisses Antiquarischer Bücher (ZVAB), hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Amazons kürzlich eingeführte Preisparität erwirkt (Aktenzeichen 37 O 7636/10). Das berichtet der Rostocker Anwalt Johannes Richard in der Onlineausgabe des Fachhandelsblattes Channelpartner.

Gegen die als Preisparität bezeichnete Vorschrift, mit der Amazon auf der Plattform aktive Händler zwingen will, nie Waren auf anderen Websites günstiger anzubieten, hat nach Medienberichten auch das Bundeskartellamt Ermittlungen aufgenommen. Amazon erwartet zusätzlich zum günstigsten Preis auch, dass Kundenservice, Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien von Anbietern auf dem Marktplatz mindestens genauso kundenfreundlich sind wie die kundenfreundlichsten Bedingungen, die der Anbieter oder mit ihm verbundene Unternehmen bei anderen Fernabsatztätigkeiten bieten. Die Vorschriften wollte Amazon außer in Deutschland zunächst nur in Großbritannien und Frankreich durchsetzen.

Die einstweilige Verfügung verbietet es Amazon nun jedoch, von Verkäufern antiquarischer Bücher die Einhaltung der Regeln zu Preisparität zu verlangen. Laut Channelpartner sieht das Landgericht München in der Preisparität eine wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklausel. Diese sei jedoch wettbewerbswidrig. Man erwarte in den kommenden Monaten eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung zum Sachverhalt und hoffe auf eine Entscheidung, um Klarheit und Sicherheit für die Mitgliedsantiquariate des ZVAB zu erlangen.

Rechtsanwalt Richard geht davon aus, dass sich nach dem Schritt der Mediantis AG auch die Vertreter anderer betroffener Produktbereiche wie Elektronik oder DVD gerichtlich mit der Preisparität auseinandersetzen. Die jetzt erwirkte einstweilige Verfügung gilt nur für antiquarische Bücher. Amazon steht es derzeit daher noch frei, Händler aus anderen Produktsegmenten bei Verletzung der seit 1. Mai geltenden Regelung den Zugang zu seiner Plattform zu sanktionieren. Es droht etwa der Ausschluss von der Handelsplattform.

ZDNet.de Redaktion

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