Ebay bereitet Verkäufer auf neue Rückgaberegelungen vor

Durch die am 11. Juni in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen (PDF) des Widerrufs- und Rückgaberechts gelten für gewerbliche Ebay-Verkäufer grundsätzlich dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für herkömmliche Online-Shops. Darauf hat die Auktionsplattform jetzt hingewiesen.

Wichtigste Änderung ab 11. Juni ist, dass künftig auch Ebay-Verkäufer lediglich ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen dürfen. Nach der bisher überwiegenden Rechtsauffassung war ein Monat notwendig. Um von den für sie vorteilhaften Neuregelungen zu profitieren, müssen Verkäufer die Widerrufsbelehrung allerdings unverzüglich nach dem Kauf beziehungsweise Vertragsabschluss in Textform per E-Mail übermitteln. Dafür bietet Ebay einen Automatismus an.

Statt dem Widerrufsrecht können Verkäufer bei Ebay nun auch ein Rückgaberecht anbieten, ohne dies vor Vertragsschluss in Textform einzuräumen. Nach der bisherigen Rechtslage war es umstritten, ob sich auf Ebay das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzen lässt. Für Verkäufer ist diese Möglichkeit vor allem für Artikel mit hohen Preisen interessant.

Neu ist ab 11. Juni zudem, dass Anbieter von Käufern im Falle einer Rückgabe unter Umständen auch dann Wertersatz verlangen können, wenn der Artikel durch die sogenannte „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ beschädigt oder im Wert gemindert wurde. Dies war bisher nach überwiegender Auffassung der Juristen aufgrund der Besonderheiten des Vertragsschlusses auf Ebay nicht möglich. Aber auch um diesen Anspruch geltend zu machen, muss der Händler den Käufer sofort bei Angebotsende per E-Mail informieren.

Die vom Gesetzgeber erstmals zur Verfügung gestellten abmahnsicheren Musterbelehrungen bietet Ebay Verkäufern in seinem Rechtsportal an. Mit Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage erhalten auch die amtlichen Musterbelehrungen für das Widerrufs- beziehunsgweise Rückgaberecht den Rang eines formellen Gesetzes. Damit ist es in Zukunft ausgeschlossen, dass einzelne Gerichte die Musterbelehrung für teilweise unwirksam erachten können. Damit soll künftig eine Vielzahl von Rechtssreitigkeiten und Abmahnungen vermieden werden.

ZDNet.de Redaktion

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