Deutsche Personalausweise, die sich auch zur Online-Authentifizierung eignen, gibt es ab 1. November 2010. Das hat das Bundesministerium des Inneren mitgeteilt (PDF). Es erhofft sich dadurch einen Schub für E-Government, also die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden.
Der neue Personalausweis hat die Größe einer Kreditkarte. Wie bisher ist ein Lichtbild Pflicht, Fingerabdrücke lassen sich freiwillig abgeben und darauf speichern.
Das Dokument kommt mit einem eingebauten kontaktlosen Chip (Radio Frequency Identification, RFID). Für den Zugriff auf gespeicherte Daten sieht das BMI ein System auf Basis von Berechtigungszertifikaten vor. Dienstleister können nur diejenigen Daten auslesen, zu denen sie ihr Zertifikat berechtigt. Der sich Ausweisende kann die Auswahl weiter einschränken. Er muss die Datenübertragung zudem durch Eingabe einer sechsstelligen PIN bestätigen.
Besonders gut geschützt sind Lichtbild und eventuelle Fingerabdrücke. Um sie auszulesen, ist laut BMI ein zusätzliches optisches Scannen erforderlich – allein per Funk kann niemand darauf zugreifen. An Diensteanbieter oder über das Internet werden biometrische Daten in keinem Fall übertragen.
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