Die Betreiber der sozialen Netzwerke Facebook, Lokalisten, MySpace, StudiVZ, Wer-kennt-wen.de und Xing haben sich durch die Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen dazu verpflichtet, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden. So wollen sie künftig etwa darauf verzichten, von Mitgliedern eingestellte Inhalte nach Belieben zu nutzen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte die sechs führenden Anbieter Mitte Juli wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. „Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen“, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Dafür haben sie bis Januar 2010 Zeit.
Die Verbraucherschützer hatten Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen kritisiert, die Nutzer benachteiligten und den Betreibern weitgehende Rechte einräumten. Insbesondere ging es um Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung, die oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus erfolgte.
Das Unterlassungsverfahren wurde von dem im Mai gegründeten und im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell geförderten VZBV-Projekt „Verbraucherrechte in der Digitalen Welt“ koordiniert. Projekt-Referentin Carola Elbrecht: „Wir begrüßen, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke sich kooperativ gezeigt haben.“
Nach Ansicht des VZBV müssen alle Betreiber sozialer Netzwerke aber noch deutlich mehr für die Nutzer und den Datenschutz tun. „Man muss nicht immer auf Gesetze warten. Vertrauen bei den Nutzern schafft, wer freiwillig für mehr Verbraucherschutz eintritt“, so Billen.
In einem Positionspapier listet der Verband konkrete Punkte auf, bei denen noch Nachbesserungsbedarf besteht. Beispielsweise sollten die Anbieter für restriktive Profil-Voreinstellungen sorgen, um neue Mitglieder besser zu schützen. Denn wer sich auf den Plattformen noch nicht auskenne, überblicke häufig nicht, wer welche Informationen einsehen könne. Zudem fordert der VZBV, dass die Betreiber bei technischen Neuerungen die Auswirkungen auf Daten- und Verbraucherschutz stets mitprüfen.
Im Februar 2008 hatte der VZBV bereits das Studentennetzwerk StudiVZ aufgrund angeblich rechtswidriger Datenschutzregeln abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisierten damals, dass sich das Studentenportal seine umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit nur einem Klick bestätigen ließ. Aus ihr sei zudem nicht ausreichend ersichtlich gewesen, welche Informationen erhoben und wie diese weiterverwendet würden.
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…