In Australien hat in den vergangenen Tagen der Fall für Aufsehen gesorgt, dass einem Paar die offiziellen Dokumente zur Pfändung seines Eigenheims per Facebook übermittelt wurden. Weil ein Anwalt zuvor die Betroffenen weder persönlich noch per E-Mail hatte erreichen können, ließ er sich von einem australischen Gericht den Antrag genehmigen, die Papiere per Facebook zuzustellen.
Die Zustellung von gerichtlichen Mitteilungen über Online-Netzwerke wie Facebook ist auch aus Sicht von US-Juristen legitim. In den USA wird in der Regel zwar auch die traditionelle Zustellung per Post oder persönlich gewählt. Die elektronische Übermittlung von Gerichtsbeschlüssen ist aber grundsätzlich ebenfalls möglich, wenn der Adressat dem vorher zugestimmt hat.
„Ich sehe keinen Grund, warum in einem bestimmten Fall das Gericht nicht für eine Zustellung per sozialem Netzwerk entscheiden sollte, solange es nach vernünftigem Ermessen darum geht, den Beklagten zu erreichen“, sagt Rechtsprofessor Rory Ryan von der Baylor Law School in Texas. In Australien war es bereits vor dem Facebook-Fall möglich, Gerichtsdokumente auch per SMS oder Mail zuzustellen, wenn der Empfänger anders nicht zu erreichen war.
Anders sieht die Situation in Deutschland aus. „So etwas käme hier nicht infrage. Offizielle Dokumente kommen immer per Post. Gerichtliche Beschlüsse werden an die Betroffenen persönlich zugestellt“, erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin bei der IT-Recht-Kanzlei.
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