Online-Shopping: Die Risiken beim Einkauf im Internet

Wer als Käufer trotz aller Vorsicht doch einmal einem Betrüger aufsitzt, sollte nicht zögern, die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren und Strafanzeige zu stellen. Immer wieder ist von diesen Stellen zu hören, dass gegen einen bestimmten Anbieter etwas unternommen werden könnte, wenn sich nur mehr Geschädigte melden würden. Oft aber unterbleibt eine Anzeige aus Scham oder der weit verbreiteten Einstellung, dass sie ja doch nichts bringt.

Eine Strafanzeige zu stellen hilft auch, die Dunkelziffer dieser Straftaten zu reduzieren und die öffentlichen Aufklärungsmöglichkeiten zu erhöhen. Auch kann nur so das Risiko, Opfer einer solchen Straftat zu werden, realistisch abgebildet werden. Strafanzeige stellen lässt sich bei jeder Polizeidienststelle. Befürchtet der Käufer, dabei selbst belangt zu werden, empfiehlt sich vorher der Gang zum Rechtsanwalt, um die Risiken einer Selbstbelastung zu erörtern.

Ein Rechtsanwalt kann auch im Auftrag seines Mandanten Strafanzeige stellen. Diese Möglichkeit wird zur Pflicht, wenn der Geschädigte sein Geld zurückhaben möchte. Der Anwalt prüft, ob der Gegner zu belangen ist und leitet die erforderlichen Schritte ein. Dazu gehört oft ein sogenanntes Nacherfüllungsverlangen, das erforderlich ist, bevor im Falle eines defekten Gerätes eine Rückzahlung des Kaufpreises beansprucht werden kann.

Der Anwalt untersucht anhand diverser Datenbanken auch, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Denn wenn der Verkäufer schon als zahlungsunfähig identifizierbar ist, bringt ein Vorgehen oft nichts.

Wichtig ist zudem, unverzüglich die Bank zu informieren und – soweit noch möglich – eine Rückbuchung des gezahlten Kaufpreises zu veranlassen. Gleiches gilt bei einem Verdacht auf Ausspähung von Kartendaten. Und natürlich sollten Kreditkartenabrechnung exakt kontrolliert werden, damit bei Unregelmäßigkeiten in den Buchungen sofort die Bank benachrichtigt und größerer Schaden vermieden werden kann.

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ZDNet.de Redaktion

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